Presseerklärung: Verwaltungsgericht erklärt die Bewertung Härles durch den Verfassungsschutz für rechtswidrig und bestätigt Fortbestand des Deutschen Reiches nach 1945

Das Verwaltungsgericht Köln hat am 22.12.2022 in seinem Urteil 13 K 2736/19 festgestellt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) rechtswidrige und unzutreffende Bewertungen in Bezug auf Carsten Härle vorgenommen hat.

In seinem Prüfbericht zur AfD 2019 führte das BfV zum AfD-Mitglied Härle aus:

„Dabei greift er bekannte rechtsextremistische Verschwörungstheorien auf und versteigt sich zu der Aussage, dass das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen sei“.

Das Gericht belehrte das BfV, dass der Fortbestand des Deutschen Reiches nach 1945 die geltende Rechtsprechung des BVerfG und gerade keine abwegige Verschwörungstheorie sei. Dies sollte als juristisches Grundwissen eigentlich auch dem BfV bekannt sein. Die Äußerung des BfV verstoße gegen das Sachlichkeitsgebot und sei damit rechtswidrig.

Der Lokalpolitiker hatte im Zuge der Diskussion zum völkerrechtlichen Status der Bundesrepublik und des Reichsbürgerphänomens zutreffend darauf hingewiesen, dass sich allein aus der Aussage, „das Deutsche Reich sei 1945 nicht untergegangen“, kein Rechtsextremismus, kein Reichsbürgertum und auch keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen ableiten ließen, da dies schließlich auch vom Bundesverfassungsgericht sowie der Bundesregierung vertreten werde. Er verwies dabei u.a. auf die entsprechende Pressemeldung der Bundesregierung vom 30.6.2015.

In offenkundig vollkommener Unkenntnis der Rechtlage, oder ggf. sogar vorsätzlicher Missachtung derselben, stellte sich das Bundesamt für Verfassungsschutz frontal gegen das Bundesverfassungsgericht und stellte Härle bezüglich dieser Aussage unzutreffend als rechtsextremistischen Verschwörungstheoretiker dar.

Als einer der wenigen Einzelpersonen griff er den Prüfbericht auf inhaltlicher Ebene gerichtlich an.

Seiner Meinung nach verwechselt das BfV hier offensichtlich den Schutz der etablierten Parteien mit dem Schutz der Verfassung, verfolgt eine eigene politische Agenda und stellt damit zunehmend selbst eine Bedrohung für genau die freiheitlich demokratische Grundordnung da, die es eigentlich zu schützen vorgibt.

Der Staatsrechtler Prof. Murswiek hatte in seiner Analyse des Gutachtens am 7.11.2019 bereits Ähnliches festgestellt und attestierte dem BfV zudem „schwerwiegende Begründungsdefizite, mangelhafte Qualitätssicherung, Unkenntnis sowie groteske Fehlbewertungen“, was heute durch das Verwaltungsgerichtsurteil untermauert wurde.

Auch in der Verhandlung selbst trat die schon in Prof. Wageners Buch „Kulturkampf um das Volk“ beschriebene „befremdlich unseriöse Arbeitsweise des BfV“ zu Tage, denn das BfV versuchte ursprünglich durch Falschbehauptungen das Gericht über die Kenntnis des Zusammenhangs der Aussage zu täuschen und dann durch Einreichung endloser Abhandlungen über „Reichsbürger und Selbstverwalter“ wider besseres Wissen die wahre Tatsache des Fortbestands des Deutschen Reichs nach 1945 als Reichsbürgerideologie abzutun und den Kläger als Reichsbürger abzustempeln, was der Kläger entschieden zurückwies. Im weiteren versuchte die promovierte Vertreterin des BfV wenige Tage vor der Verhandlung, den Beschwerdeführer mit weiteren unvollständig eingereichten ca. 70 Seiten zusammenhanglosen und substanzlosen Vorhaltungen fernab des Klageinhalts zu diskreditieren. Als dies auf wenig Verständnis bei den Richtern stieß, versuchte sie sich vergeblich mit abwegigen Neudefinitionen des Wortes „versteigen“ zu retten, bis die Richter ihr aus dem Duden vorlesen mussten.

Auf die Frage der Richter, ob das BfV die angegriffenen Äußerungen auch in Zukunft wiederholen wollte, gab das BfV zunächst zähneknirschend zu, dass man das wohl „so nicht wiederholen würde“, und – wenn überhaupt – einige klarstellende Erläuterungen ergänzen müsste, aber erklärte schon kurz darauf, dass es für das BfV „nichts zu bereuen gäbe“ und daher weiterhin die vollständige Klageabweisung beantrage werde.

Es ist schon mehr als befremdlich, wenn sich ein Inlandsgeheimdienst in fast schon orwellscher Manier der Sprachneudefinition widmet, um unschuldige Bürger ungestraft diffamieren zu können und sogar in offensichtlichen, selbst eingestandenen Fehlern keinerlei Grund sieht, etwas zu bereuen oder von diesem rechtswidrigen Verhalten abzulassen.

Es stellt sich also die Frage „Wer schützt die Bürger und das Grundgesetz vor diesem Verfassungsschutz?“, zumal diese Bundesbehörde zahlreiche rechtliche Sonderprivilegien genießt, deren sie sich aufgrund ihrer mangelhaften und teilweise grotesken Fehlbewertungen zunehmend unwürdig erweist und sich damit selbst zu einer Bedrohung der freiheitlich demokratischen Grundordnung entwickelt.

Das Urteil ist auch in Bezug auf Maßnahmen des AfD-Vorstands Hessen gegen Härle von Bedeutung, denn dieser verhängte 2019 aufgrund der Erwähnung in diesem Prüfbericht sowie mit angeblichen Verstößen gegen Parteigrundsätze, die aber zwischenzeitlich oft schon Parteiprogramm geworden sind (wie z.B. die DEXIT-Forderung), drei Tage vor der Kreisvorstandswahl eine Ämtersperre.

Ähnlich wie Merkel schon das Rückgängigmachen einer Wahl forderte, beschloss der damalige Vorstand namentlich Robert Lambrou, Klaus Herrmann, Rainer Rahn, Florian Kohlweg, Bernd Vohl, Heiko Scholz, Mary Kahn, Volker Richter und Maximilian Müger einstimmig, die ihnen nicht genehme, aber sich abzeichnende demokratische Wahl Härles zum Kreisvorsitzenden mit allen Mitteln zu verhindern. Der Hessenchef hielt es dabei wohl zusätzlich noch für erforderlich, seinen Parteikollegen Härle mit theatralisch im Fernsehen geäußerten „Ekel“ zu beschädigen.

Bei dem von Härle umgehend angerufene Landes-Schiedsgericht deckten die Schiedsrichter Thomas Försterling, Wolfram Winkler und Karl Hermann Bolldorf dieses Vorgehen und stellten sich allen Ernstes auf den mit dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit unvereinbaren Standpunkt, dass allein die pure Erwähnung im Prüfbericht des BfV, ohne jegliche weitere Analyse, also damit vollkommen unabhängig von dessen Korrektheit, bereits ein „zwingender“ Grund sei, eine Ämtersperre auszusprechen.

Während das Verwaltungsgericht Köln das Bundesamt für Verfassungsschutz immerhin „schon“ nach drei Jahren in seine rechtlichen Schranken verwies, hat das von Härle angerufene AfD-Bundesschiedsgericht es bis heute nicht geschafft, sich mit diesem schwerwiegenden Eingriff in die demokratische Organisation der Partei durch den Landesvorstand Hessen unter Führung von Robert Lambrou zu befassen.

Die Uneinsichtigkeit des BfV bei offensichtlichen Fehlern und Rechtsverstößen spiegelt sich leider auch beim Landesvorstand der AfD Hessen wieder, denn Lambrou, Vohl und Müger erklärten auch 2022 nichts zu bereuen, das Parteiausschlussverfahren weiterzuverfolgen bzw. wieder so zu handeln, obwohl inzwischen die meisten Punkte widerlegt oder zum Parteiprogramm geworden sind. Lambrou ließ es sich dabei nicht nehmen, gegenüber der Hessenschau seinen Ekel erneut zu bekräftigen, wobei fraglich bleibt, ob sich sein Ekel auch auf gegen seinen Willen zum Parteiprogramm gewordene Punkte bezieht.

Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts ist jedenfalls nun ein weiterer Punkt obsolet geworden.

Siehe auch:

Presseerklärung: Gutachten: Prüfbericht zur AfD enthält „groteske Fehlbewertungen“ gegenüber Carsten Härle durch den Verfassungsschutz

Gerichtstermin 22.12.2022, 10:00, VG-Köln: Verleumdung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

Gerichtstermin 22.12.2022, 10:00, VG-Köln: Verleumdung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

Am Donnerstag, den 22.12.2022 findet um 10:00 Uhr Saals 1 (Erdgeschoss) des Verwaltungsgerichts Köln (Appelhofplatz Eingang Burgmauer) die Verhandlung Carsten Härle gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) statt. Die Verhandlung ist öffentlich.

Carsten Härle klagt auf Widerruf, Unterlassung und Richtigstellung der falschen Bebauptung durch das Bundesamt, er würde „sich zur rechtsextremistischen Verschwörungstheorie versteigen, das Deutsche Reich sei 1945 nicht untergegangen“.

Das BfV hatte diese Verleumdung in seinen illegal durchgestochenen „Prüfbericht zur AfD“ aufgenommen, nach dem der AfD-Politiker die Pressemeldung der Bundesregierung vom 30.6.2022 per Bildschirmfoto kommentierte, dass nicht jeder, der behaupten würde, das Deutsche Reich sei nicht 1945 nicht untergegangen, ein Reichsbürger sei, sondern das dies vielmehr ausweislich genannter Presseerklärung auch die Auffassung der Bundesregierung sowie die ständige Rechtsprechung des Bundesvefassungsgerichts sei.

(https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2015_06/380964-380964)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz betreibt hier also Delegitimierung des Staates, Verunglimpfung seiner Organe und Verleumdung von AfD-Poltikern wenn es den Inhalt von Presseerklärungen der Bundesregierung sowie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als (absurde), rechtsextremitische Verschwörungstheorie darstellt.

Diese groteske Fehleinschätzung ist inzwischen auch Teil mehrerer Gutachten und Bücher geworden. So heißt es z.B. im Gutachten von Prof. Dr. Murswiek:

Insgesamt gewinnt man den Eindruck, dass das BfV nicht als objektive Behörde, eine unvoreingenommene Prüfung vorgenommen hat, sondern dass es ihm darum ging, die AfD politisch zu diskreditieren.
Um dieses Ziel zu erreichen, wurden im Einzelnen zum Teil völlig groteske Fehlbewertungen vorgenommen. Beispielsweise wurde die These, dass Deutsche Reich sei 1945 nicht untergegangen als Ausdruck einer extremistischen Verschwörungstheorie bewertet, obwohl diese These die offizielle deutsche Rechtsauffassung widergibt, die auch vom Bundesverfassungsgericht vertreten wird.

https://youtu.be/xLmvDnEY0zw?t=1225

In dem 2021 erschienen Buch von Prof. Dr. Martin Wagener „Kulturkampf um das Volk“ heißt es auf Seite 206 konkret zu dem Fall:

Auf eine seriöse Arbeitsweise wird im Gutachten in geradezu befremdlicher Form dort verzichtet, wo Aussagen von Vertreten der linksextremen Antifaschistischen Aktion (Antifa) oder von Indymedia genutzt werden, um Ansichten von AfD-Politikern zu belegen. Die Analysten des BfV scheinen also ausgerechnet jenen Aktivisten zu trauen, die selbst Gegenstand des jährlichen Verfassungsschutzberichtes sind.

Einzelne Ausführen geben – offensichtlich Ermangelung von Fachkenntnissen – lediglich Vorurteil der politischen Linken wieder, anstatt tatsächliche extremistische Passagen aufzudecken.

So heißt es in dem Gutachten „Der bereits mehrfach zitierte Carsten Härle zweifelt ebenfalls an der Souveränität der Bundesrepublik und postuliert in diesem Zusammenhang eine anhaltende Beeinflussung durch fremde Mächte. Dabei greift er bekannte rechtsextremistische Verschwörungstheorien auf und versteigt sich zu der Aussage, dass „das Deutsche Reich 1945 nicht untergangen sei'“.

Diese Bewertung zeigt, dass dem BfV Teile der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht bekannt sind. Und offensichtlich wurden Diskussionen zu diesem Thema ignoriert. Der Internetseite des Deutsche des Deutschen Bundestages ist dazu eine Meldung vom 30. Juni 2015 zu entnehmen: „Das Bundesverfassungsgerichts hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt das das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist

https://www.amazon.de/Kulturkampf-das-Volk-Verfassungsschutz-nationale/dp/3957682282/ref

Der Verfassungsschutz hat inzwischen den Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung, die er eigentlich schützen soll, verlassen, denn er missbraucht seine Macht hemmungslos und schützt damit nicht Bürgerrechte und Freiheit, sondern inzwischen ausschließlich die Regierung, selbst dann, wenn dies nur durch Rechtsbruch möglich ist.

US-Geostrategen hetzen Deutschland über die Ukraine in den Russlandkonflikt

Wer verstehen will, warum die USA die deutschen, ahnungslosen Regierungsmarionetten gerade in den Konflikt mit Russland steuern, muss nur George Friedman fragen:

„Das Hauptinteresse der US-Außenpolitik während des letzten Jahrhunderts, im Ersten und Zweiten Weltkrieg und im Kalten Krieg waren die Beziehungen zwischen Deutschland und Russland… Seit einem Jahrhundert ist es für die Vereinigten Staaten das Hauptziel, die einzigartige Kombination zwischen deutschem Kapital, deutscher Technologie und russischen Rohstoff-Ressourcen, russischer Arbeitskraft zu verhindern. Seit 1871 ist das die deutsche Frage, die Frage Europas. … Wer mir nun sagen kann, was die Deutschen tun werden, dem kann ich auch sagen, wie die Geschichte der nächsten 20 Jahren ausgehen wird.“ Rede George Friedman 2015.

Er erwähnt auch, dass die Ukraine der zentrale Konfliktherd sein wird, denn der Status der Ukraine sei eine zentrale Bedrohung für Russland.

Die NATO hält sich zurück und die ahnlungslose Außenministerin, die angeblich aus dem Völkerrecht kommt, aber weder davon noch von Geopolitik die Spur einer Ahnung hat, entzündet diesen Konflikt zum Schaden Deutschlands, Europas, Russlands und der ganzen Welt, außer den USA.

Das erklärt auch, warum die NATO direkt nichts tut sondern den Konflikt Deutschland überlässt. Man will keinen großen Krieg sondern nur eine massive Zerstörung des deutsch-russischen Verhältnisses.

Weiterhin hat Deutschland einen Alliierten des 2. WK damit angegriffen, was bei immer noch gültiger Feindstaatenklausel Russland das Recht gibt, militärisch gegen Deutschland vorzugehen. Das wissen die USA und auch Russland, nur die „Völkerrechtlerin“ in unserer Regierung nicht. Man lädt Putin also ein, auch gegen Deutschland vorzugehen, um den Hass zwischen Deutschland und Russland noch mehr anzuheizen und natürlich, um die antirussische Propaganda noch weiter hochfahren zu können.

Getreu nach dem langfristigen Motto: Das russische Ergas und Erdöl ist viel zu wertvoll, um es den Russen zu überlassen.

UTOPIA – Verschwörung um Pandemie und Impfungen zur Bevölkerungsreduktion

Utopia – Eine spannende und düstere Fiktion über Pandemie, Panikmache, rassenspezifische Biowaffen, Massenimpfungen, modifizierte Biowaffen, Verschwörungen und Reduktion der Menschheit durch Unfruchtbarkeit.

Die Fernsehserie aus dem Jahr 2013 beginnt mit systematischer Panikmache von Regierung und Medien bzgl. der hohen Gefährlichkeit einer Epidemie mit der eigentlich harmlosen „russischen Grippe“, die die Leute am „Impftag“ (V-Day, Vaccination-Day) zur Massenimpfung treiben soll. Dafür werden u.a. auch falsche Meldungen herausgegeben, Todeszahlen übertrieben sowie auf einer „Quarantäne“-Insel Menschen ermordet und diese medienwirksam als Tote der „russischen Grippe „ausgegeben.

Der schon vorbereitete Impfstoff gegen diese russische Grippe enthält, wie sich später herausstellt einen DNA-verändernden Komplex „Janus“ , der bei 98% der Menschen zu Unfruchtbarkeit führt. Das Ziel der Eliten , die sich „The Network“ nennen, ist es, chaotische Zustände in der Zukunft aufgrund von Kriegen um die zur Neige gehenden Rohstoffe zu verhindern und die Menschheit damit zu retten. Dies soll durch Verhinderung der Fortpflanzung geschehen, die die Menschheit in den nächsten Jahrzehnten auf 500 Millionen reduziert, dort stabilisiert und dies auf humanitäre Weise ohne Krieg und Blutvergießen. Interessant hier die Anspielung auf die ominäsen Gorgia-Guidestones, auf denen ebenfalls eine Reduktion der Menschheit auf 500 Millionen empfohlen wird.

Die überlebenden Menschen werden dann im Einklang mit der Natur und mit ausreichenden Rohstoffen keine Kriege mehr führen müssen, sondern nicht nur den Fortbestand der Menschheit sichern, sondern in einem friedvollen Utopia leben.  Sollte diese Reduktion nicht gelingen, würde die Menschheit sich in extremen Verteilungskämpfen ausrotten. Um die Menschheit zu retten, müsste dieser Plan daher um jeden Preis durchgeführt werden.

Der geniale Wissenschaftler, der diesen Impfstoff mit dem „Janus“ erfunden hat, wird gefoltert, wird wahnsinnig, soll ermordet werden und verschwindet dann. Er wird zunächst für tot gehalten. Er hat jedoch in Comiczeichnungen bestimmte Geheimnisse und Veränderungen an seinem Projekt „Janus“ festgehalten, die extrem wichtig für den Plan sind. Der Impfstoff ist inzwischen in Zig-Millionen Dosen durch die Firma „CORVID“ produziert, aber das „Network“ weiß, dass es noch ein Problem wegen einer unbekannten Veränderung mit diesem Impfstoff gibt, das nur der Wissenschaftler kennt.

Das Network und eine kleine Gruppe von ursprünglich unbeteiligten zivilen Comic-Fans suchen nun nach den fehlenden Teil der dieser Comic-Aufzeichnungen und es entbrennt eine gewaltige Verfolgungsjagd, die eine Spur von Leichen hinterlässt.

Das Network kontrolliert auch Teile der Polizei und der Geheimdienste und erzeugt u.a. False-Flag-Attentate, die es den gesuchten Personen in die  Schuhe schiebt, um die Öffentlichkeit in die Suche nach der Personen und den Aufzeichnungen einzuspannen. Ebenso wird der Gesundheitsminister und sein Sekretär mit Erpressung und Geld kontrolliert, die Plandemie und die Massenimpfkampagne durchzuziehen.

Da die russische Grippe im Grunde harmlos ist und das Network davon ausgeht, dass sich nicht alle Menschen impfen lassen werden, wurde zusätzlich eine extrem tödliche und hochinfektiöse Variante der russischen Grippe in einem Biowaffenlabor gezüchtet und die Freisetzung an verteilten Stellen durch per MK-Ultra programmierte Schläfer vorbereitet.  Nach dem Ausruf des Massenimpftags soll diese Biowaffe durch Sprühflugzeuge an Verkehrsknotenpunkten breit verteilt werden, um die gesamte Bevölkerung zu infizieren und in die Impfung zu zwingen. Ein paar tausend anfängliche Tote durch diese Biowaffe werden dabei als Kollateralschaden in Kauf genommen , um das große Ziel der „Rettung der Menschheit“ zu erreichen.

Im Laufe der Zeit stellt sich heraus, dass der Wissenschaftler doch lebt. Er ist wahnsinnig, aber ist bei Anwesenheit bestimmter Personen – wie seiner Tochter – vollkommen klar. Es kommt heraus, dass das er das Janus-Protein in dem Impfstoff so konstruiert hat, dass es nicht zufällig sondern rassespezifisch wirkt. Der ursprüngliche Plan war, die Evolution und den Fortbestand der Menschheit bestmöglich zu sichern, indem die genetisch beste Menschengruppe bzw. Rasse ausgewählt wird. Dies sollte eine asiatische Rasse sein, mit hoher Intelligenz, niedriger Kriminalität und anderen positiven Eigenschaften.

Da der Wissenschaftler aber seine Tochter über alles liebt, hat er sich in letzter Sekunde anders entschieden und die Impfung auf seine eigene Rasse angepasst. Weiterhin offenbart er, dass der Impfstoff bei anderen Rassen nicht nur zur Unfruchtbarkeit führt, sondern verhindert, dass der Impfstoff gegen die modifizierte russische Grippe wirkt. Die inzwischen vom Network befohlene Freisetzung des Biowaffenviruses würde also trotz Impfung den Großteil der Menschheit sofort töten, statt nur zur Unfruchtbarkeit zu führen.

Es stellt sich weiterhin heraus, dass er ein Holocaustüberlebender und Roma ist und damit nur die Roma und deren Nachkommen als einzige Rasse der Menschheit überleben werden.

Es gelingt der Protagonistengruppe die Schläfer ausfindig zu machen und den Freisetzung der Biowaffe in letzter Sekunde zu verhindern.

Einer der Protagonisten ist jedoch im Laufe der Zeit zur Überzeugung gelangt, dass die Betrachtungen der „Network“-Eliten korrekt seien und die Menschheit für ihr Überleben reduziert werden müsse. Er will den Plan daher weiterführen, aber dies möglichst humanitär. Er kommt auf die Idee, dass man gar keine echte Pandemie bräuchte, sondern eine Massenpanik und der Glaube an eine Pandemie reiche, um die Menschen zur Impfung zu bringen.  Es sei daher gar nicht notwendig, die Biowaffe weltweit zu verteilen, sondern es würde ausreichen, wenn man sie in einem abgelegenen und unter strenger Quarantäne befindlichen Gebiet freisetzen würde (wohl in Afrika) und dann über diese Ausbreitung und die menschlichen Katastrophen medial aufwendig berichten würde.

Damit endet die zweite Staffel. Die dritte Staffel konnte wegen „Finanzierungsproblemen“ nicht produziert werden. Ein Remakeversuch 2015 scheiterte ebenfalls an Finanzierungen, jedoch gab Amazon 2018 ein Remake in Auftrag, das seit Oktober 2020 über Amazon Prime zu sehen ist. Jedoch stellte Amazon die Dreharbeiten bereits im November 2020 nach der ersten Staffel wieder ein, angeblich wegen fehlendem Interesse, so dass die Originalserie aus 2013 bislang den größeren Teil der Geschichte abbildet.

Vergleiche zur Wirklichkeit in 2020 (oder auch zur Schweinegrippe 2009) sind durchaus verblüffend bis beängstigend, zeigt die Serie doch das Szenario von Verstrickung von Medien, Regierungen und Pharmaindustrie sowie des Geschäftes mit der Angst, wie sie die ARTE-Dokumentation „Profiteure der Angst“ aus dem Jahr 2009 als durchaus real deutlich herausgearbeitet hatte.

Auch das Thema Unfruchbarkeit findet in aktuellen Diskussionen seinen Bezug zur Realität wie z.B. bei Dr. Wodarg „Mögliche Nebenwirkung der Covid19-Impfung: UNFRUCHTBARKEIT“ ebenso wie die Erwähnung der Gorgia-Guidestones oder die Ansage von Bill Gates „Alle sieben Millliarden Menschen zu impfen“ um die Bevökerung zu reduzieren (auch hier). Auch die Tatsache, dass es schon 2013 massenhafte Fälle von Unfruchtbarkeit durch Impfungen in Kenia gab, lässt aufhorchen.

Ebenso ist die Parallele der zwei Stufen (ungefährliche Mikrobe / gefährliche Mikrobe) zur Operation „Dark Winter“ aus dem Jahr 2001 interessant, in der es um einen echten Biowaffenangriff mit Antrax ging. Ein kommender „Dark Winter“ wurde von Joe Biden im Wahlkampf angekündigt. Heiko Schöning hat die auf diese Merkwürdigkeit aufmerksam gemacht.

Der Stoff gibt jedenfalls jede Menge Anlass zum kritischen Nachdenken, zur Spekulation und zu Verschwörungstheorien sowie zur Unterhaltung mit Reality-TV-Effekt. So gesehen eine durchaus lohnende Beschäfigung in Lock-Down-Zeiten mit Ausgangssperren und eingeschränkter Bewegungsfreiheit.

Die beiden Staffeln der Originalserie können als DVD bei Amazon erworben werden.

Wahlmanipulation in den USA – Tote Wähler, fälschende Wahlsoftware und andere Ungereimtheiten

Im Gegensatz zu den deutschen Medien berichtet das russische Fernsehen über die Unregelmäßigkeiten bei der US-Wahl. Und davon gab es viele, die teilweise auch schon offiziell eingestanden wurden: Auszählungen wurden unterbrochen, Computerprogramme in der Nacht vor der Wahl manipuliert, längst Tote haben ihre Stimme abgegeben und noch vieles mehr. „. Artikel im Anti-Spiegel.

Weiter gehts mit Wahlmanipulationssoftware:

Das Update sei genutzt worden, um das Programm “Hammer” und die Anwendung “Scorecard” zu implementieren. Beides kann dazu genutzt werden, Wahlergebnisse zu fälschen:

“THE HAMMER” is a counter-intelligence surveillance program used to spy on activities on protected networks (like voting machines) without detection while “Scorecard” is a vote-manipulation application that changes votes during transfer.”

Hammer wird also eingestezt, um geschützte Netzwerke auszuspionieren, Scorecard ist eine Anwendung, die abgegebene Stimmen während der Übermittlung verändert. Hammer und Scorecard wurden 2009 unter der Obama Administration entwickelt und sollen bereits 2012 zum Einsatz gekommen sein, um den Wahlausgang in Florida zu manipulieren.

Siehe Unfassbares Ausmaß an Wahlfälschung und Wahlbetrug in den USA: Neue Indizien und Belege

Erstaunlich auch, dass sich Computerfehler immer zugunsten von „Demokraten“ auswirkt:

„Ein sogenannter Computerfehler in einem der Bezirke von Michigan hat dazu geführt, dass 6.000 Stimmen von Joe Biden zu Präsident Trump gewechselt sind. Der Chef der Republikanischen Partei hat darum gebeten, dass nach dem Fix weitere 47 Landkreise nachgezählt werden, da diese 47 Landkreise ebenfalls dieselbe Dominion-Software verwenden.“. Siehe hier „Fehlerhafte Dominion-Software“ – Trump Anwalt: Nachzählungen in 30 Staaten erforderlich

Erste Erfolge gibt es schon: Betrug 2020: Wahlbezirk im Swing-State Michigan fällt nach aufgedecktem Softwarefehler zurück an Trump 

Man darf also gespannt sein. Die gesamte Lückenpresse in Deutschland und den USA verschweigt diese Tatsachen. Irgendwie natürlich verständlich: Schreiben sie doch um ihr Überleben. Wenn dieser Betrug und ihre Lügen auffliegen, werden Sie auf lange Sicht weg vom Fenster sein.

Presseerklärung: Gutachten: Prüfbericht zur AfD enthält „groteske Fehlbewertungen“ gegenüber Carsten Härle durch den Verfassungsschutz

Der vom AfD-Bundesvorstand beauftragte Gutachter Prof. Murswiek führte in der AfD-Pressekonferenz vom 7.11.2019 zum AfD-Prüfgutachten des Verfassungsschutzes den Fall Carsten Härle an und warf dem Verfassungsschutz „völlig groteske Fehlbewertungen“ vor.

Der Verfassungsschutz hatte Härle in seinem AfD-Prüfbericht „rechtsextremistische Verschwörungstheorien“ vorgeworfen hatte, als er die Rechtslage bzgl. des Fortbestands des Deutschen Reiches nach 1945 in einem Facebookbeitrag erwähnte.

Härle hatte in seinem Beitrag dabei sogar die entsprechende Presseerklärung der Bundesregierung vom 30.6.2015 zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlinkt, so dass jeder Leser zweifelsfrei die Quelle und Richtigkeit seiner Aussage erkennen konnte.  (https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/380964-380964)

Prof. Murswiek wirft dem Verfassungsschutz nicht nur in diesem Fall „völlig groteske Fehlbewertung“ und Unkenntnis vor, da „diese These die offizielle deutsche Rechtsaufassung wiedergebe, die auch vom Bundesverfassungsgericht vertreten“ werde,  sondern bewertete auch mehr als 80% der Vorwürfe des gesamten Gutachtens für unzutreffend.

Siehe Minute 20:25 der Pressekonferenz. Prof. Murswiek geht dann ab Minute 54:15 noch einmal genauer auf den Sachverhalt ein.

Der hessische Landesvorstand hatte im April 2019 wenige Tage vor der Kreisvorstandswahl, bei der er selbst Härle „gute Chancen“ einräumte, eine Ämtersperre gegen den Heusenstammer Fraktionsvorsitzenden verhängt. Der Gesperrte verurteilte diesen Eingriff als satzungswidrigen Eingriff in die innerparteiliche Meinungsbildung und Demokratie.

Das Landesschiedsgericht bestätigte die Ämtersperre und begründete sie damit, dass „allein die Tatsache, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Äußerungen [von Härle] aufgegriffen hätte“, dem Schiedsgericht „keine Wahl“ ließe, als eine Ämtersperre gegen ihn zu verhängen.

Carsten Härle wirft dem Schiedsgericht ebenfalls eine „groteske Fehleinschätzung und Unkenntnis“ vor, denn es ist rechtlich schlechterdings unmöglich, dass eine Ämtersperre ohne inhaltliche Prüfung von Vorwürfen, oder mit offenkundig falschen, gar „grotesk falschen Fehlbewertungen“ begründet wird.

Der ehemalige Direktkandidat, der bei Landtagswahl 2018 über dem AfD-Landesdurchschnitt abschnitt, stellte bzgl. dieser skandalösen und gegen die Rechtsordnung und freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßenen Abläufe auch Strafanzeige gegen den Leiter des Bundesverfassungsschutzes Thomas Haldenwang und klagt vor dem Verwaltungsgericht auf Rücknahme und Unterlassung solch ehrrühriger Verleumdungen gegen ihn.

(Siehe auch https://www.buerger-fuer-heusenstamm.de/2019/02/17/strafanzeige-bundesverfassungsschutz-verunglimpft-das-bundesverfassungsgericht/)

Dieser Fall zeige laut Härle, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht nur unzeichende Kenntnisse und Qualitätssicherungen hat, sondern sich auf bedenkliche Weise von einer Schutzorganisation für das Grundgesetz zu einem Werkzeug der Regierung gegen eine demokratisch gewählte Oppositionspartei entwickelt hat.

14.11.2019, Carsten Härle
AfD-Fraktionsvorsitzender Heusenstamm
Kontakt: haerle@buerger-fuer-heusenstamm.de

Politischer Prozess gegen Carsten Härle wegen angeblicher Volksverhetzung, erster Prozesstag

Am 4.6.2019, dem ersten Prozesstag im Gerichtsverfahren gegen Carsten Härle wegen angeblicher Volksverhetzung nach StGB 130, wurde durch seinen Anwalt vorgetragen, dass selbst der Staatsanwalt Pele schriftlich die zentralen Punkte der Anklage, nämlich sämtliche angeblich getätigten Aussagen zu Zyklon-B für  „strafrechtlich nicht zu beanstanden“ sondern als den Tatsachen entsprechend einstufte. Trotzdem wurden diese Nicht-Straftaten zur Begründung für eine Hausdurchsuchung herangezogen sowie zur Anklage und Gerichtsverfahrenseröffnung gebracht.

Eine strafrechtliche Anklage ist für einen unbescholtenen und unschuldigen Bürger eine schwere persönliche, gesellschaftliche, wirtschaftliche sowie politische Belastung, selbst wenn es später zu einem Freispruch kommt. Grundsätzlich ist eine Anklage von offensichtlichen Nicht-Straftaten ein besonders schwerer Eingriff in die Grundrechte eines jeden Bürgers, so dass der Gesetzgeber einen Missbrauch strafrechtlicher Verfolgung mit den Regelungen zur „Verfolgung Unschuldiger“ im Strafgesetzbuch sogar selbst strafrechtlich sanktioniert.

Der AfD-Fraktionsvorsitzende in Heusenstamm hält die Anklage für unbegründet und politisch motiviert und will daher auch prüfen lassen, inwiefern neben der aus seiner Sicht sehr fragwürdigen Vorgehensweise und haltlosen Argumentation auch juristische Grundsatzfragen und strafrechtliche Aspekte auf staatlicher Seite betroffen sein könnten.

Auch die Tatsache, dass allein aufgrund einer Anzeige mit angeblichen Bildschirmfotos zu angeblichen Aussagen, die jeder problemlos mit einem einfachen Grafikprogramm selbst herstellen oder fälschen kann, das Grundrecht auf „Unverletzlichkeit der Wohnung“ nach Artikel § 13 Grundgesetz quasi außer Kraft gesetzt wird, ist in einem freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaat ein äußerst bedenklicher Vorgang, da er extrem einschüchternd wirkt und wie Wohnungseinbrüche oft psychologische Schäden bei den Opfern hinterlässt.

Obwohl sich schon grundsätzlich die Frage stellt, wie mittels einer Hausdurchsuchung angebliche Veröffentlichungen im Internet nachgewiesen werden sollen, da die betroffenen Server, insbesondere die von Facebook, in der Regel gerade nicht in der Wohnung von Beschuldigten stehen, hatte die Hausdurchsuchung auch im Fall Härle laut Ermittlungsergebnis keinerlei Erkenntnisse gebracht. Er hält es daher nicht für ausgeschlossen, dass Hausdurchsuchungen als repressives politisches Mittel sowie zur rechtswidrigen Beschaffung völlig anderer Information eingesetzt werden könnten.

Ein solches Vorgehen rüttelt erheblich an der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit und dem Demokratieprinzip in der Bundesrepublik Deutschland, da dieser Eingriff in die Grundrechte heute leider nicht nur sparsam und bei schweren Verbrechen sondern laut BVerfG immer häufiger rechtswidrig, mit fadenscheinigen Begründungen oder allein aufgrund von politisch unliebsamen Meinungsäußerungen eingesetzt wird.

Ein übertriebener Einsatz solcher Vorgehenswiesen ist langfristig daher sogar geeignet, ebenso wie das Anklagen oder sogar Bestrafen von Nicht-Straftaten, durch Einschüchterung und Angst eine repressive Meinungsdiktatur zu errichten und damit die freiheitlich demokratische Grundordnung, die ohne den Wettstreit der freien Meinungsäußerung undenkbar ist, zu beseitigen. Diese Ordnung ist aber im Grundgesetz festgeschrieben, so dass nach Artikel 20 sogar „alle Deutschen das Recht zum Widerstand“ haben, „gegen jeden der es unternimmt diese Ordnung zu beseitigen“.

Nachdem der Verteidiger aus der Anklagebegründung zitiert hatte, dass der Staatsanwalt selbst die zentralen Punkte der Anklage als „strafrechtlich nicht zu beanstanden“ und „wahre Tatsachen“ einstufte, begannen der Richter Waßmuth und der Oberstaatsanwalt Andreas Kondziela eine Diskussion darüber, ob das Verfahren nicht gegen eine Geldbuße, schnell und einfach für alle Beteiligten beendet werden könne und legten dem Beschuldigten diese Lösung deutlich nahe.

Als der Diplom-Mathematiker dies ablehnte, lenkte der Richter Waßmuth die Diskussion auf den Punkt, wie man jetzt in möglicherweise aufwändigen Verfahren die Täterschaft für die angeblichen Aussagen nachweisen könne, wofür man evtl. diverse Zeugen bis hin zu Herrn Zuckerberg persönlich vorladen müsse (von letzterem nahm er aber später aber wieder Abstand).

Es stellt sich hier die Frage, warum auf dem Nachweis einer Täterschaft herumgeritten wird, wenn man doch viel einfacher klären könnte, ob durch die angeblichen Meinungsäußerungen überhaupt eine Straftat begangen wurde, was der Staatsanwalt ja selbst bereits in weiten Teilen verneint hatte. Für Nicht-Straftaten erübrigt sich der Nachweis einer Täterschaft, so dass dahingehende aufwändige Ermittlungen überflüssig wären.

Diese Vorgehensweise trägt sicherlich gerade nicht zu einer vom Richter befürworteten „schnellen Erledigung“ bei, sondern zieht das Verfahren nach Ansicht des Beschuldigten gerade unnötig und kostenintensiv in die Länge.

Der Oberstaatsanwalt Kondziela hätte zudem laut Zeitungbericht der Frankfurter Rundschau „zähneknirschend“ einer Einstellung mit Geldbuße zugestimmt. Der Beschuldigte Härle fragt sich hier nach dem Grund des Zähneknirschens und warum der Staatsanwalt nicht von sich aus, ohne mit den  Zähnen zu knirschen, einen Freispruch gefordert hat.

Weitere Bemerkungen zur Anklageschrift selbst:

Nach der Einordnung aller angeblichen Äußerungen zum Thema Zyklon-B, als „wahre Tatsachen“ und „strafrechtlich nicht zu beanstanden“, schließt sich eine mehrere Seiten lange extrem spitzfindige Diskussion daüber an, inwiefern durch das die Nationalsozialisten eher abqualifizierende Wort „dämlich“ doch noch irgendwie der Straftatbestand der Volksverhetzung, insbesondere einer möglichen Störung des öffentlichen Friedens, verwirklicht sein soll.

Die Erosion der Gerechtigkeit, des Rechtsstaats und der Qualität der öffentlichen Diskussion zeigt sich hier in wieder besonderem Maße, wo jetzt heutzutage also anscheinend sowohl „Nazis waren schlau und intelligent“ als auch das Gegenteil „Nazis waren dämlich“ als „Volkverhetzung“ verbotene Meinungsäußerungen darstellen sollen.

Das Zeitalter der Beliebigkeit und des Postfaktischen hält inzwischen in fast allen Bereichen des öffentlichen Lebens inkl. der politischen und gesellschaftlichen Diskussion sowie der Rechtsprechung zunehmend Einzug, was schon selbst als Gefährdung der freiheitlich, demokratischen Grundordnung anzusehen ist. Denn was ist schon wahr und richtig, wenn im Grunde jede Aussage wahr und falsch, gut und böse, erlaubt oder verboten sein kann oder man einfach gar nicht mehr weiß, was verboten und was erlaubt ist oder was man überhaupt noch sagen darf?

Es sei darauf hingewiesen, dass das Unter-Strafe-Stellen von Meinungsäußerungen schon an sich auf einzigartige und schwerwiegende Weise nicht nur in die Grundrechte laut Grundgesetz sondern sogar in die UN-Menschenrechte eingreift. Der Der UN-Menschenrechtsausschuss hat sich 2011 in Absatz 49 CCPR/C/GC/34 dazu wörtlich wie folgt geäußert:

«Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäusserungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.» (Absatz 49, CCPR/C/GC/34)

https://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/docs/gc34.pdf

Das Thema Meinungsfreiheit liegt Härle besonders am Herzen, da sie die Grundlage der Demokratie ist und er fordert daher eine Abschaffung des Demokratie- und freiheitsfeindlichen Paragraphen StGB 130. Auch der frühere Innenminister Otto Schily und der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht Wolfgang Hoffmann-Riem hatten sich schon für die Überprüfung bzw. Abschaffung des StGB 130 ausgesprochen, da durch die Strafbarkeit gerade nicht das Rechtsgut geschützt werde, das geschützt werden soll – nämlich die Menschenwürde.

Siehe dazu auch das Interview Härles vom 19.11.2018 mit dem HR

Zur Lücken- / Lügenpresse:

Abschließend sei noch auf die wie immer nicht neutrale oder gar vollständige Berichterstattung der Medien Frankfurter Rundschau und Offenbach-Post hingewiesen, in der sie dem Wort „Lückenpresse“ wieder einmal alle Ehre machen, da sie die hier beschriebenen Tatsachen der Anklage von Nicht-Straftaten vollständig verschwiegen haben.

Bei beiden passt zudem wieder einmal zusätzlich auch der Begriff „Lügenpresse“, denn die in der OP aufgestellte Behauptung „Es ist nicht das erste Verfahren ähnlicher Art gegen Härle. Bislang hatte es aber nie für eine Verurteilung gereicht.“, ist falsch. In Wahrheit hat es noch nie ein strafrechtliches Gerichtsverfahren gegen Carsten Härle gegeben, womit es natürlich schon gar keine Diskussion darüber gegeben haben kann „ob es für eine Verurteilung gereicht“ hat oder nicht.

Weiterhin ist die in der FR aufgestellte Behauptung falsch, der Beschuldigte oder der Richter hätten jemals gesagt „da hätte man so einen Aufwand nicht betreiben müssen“. Härle wird gegen diese Falschbehauptungen vorgehen.

ZITAT AUS DER ANKLAGESCHRIFT:

Anklageschrift

[…]

Der Angeschuldigte stellte im Zeitraum 29.5.2017 6 Uhr bis 30.05.2017 20 Uhr auf seiner jedem Nutzer zugänglichen Webseite in einer Diskussion mit einem Nutzer „Dieter Füssenich“ um die Nutzung von Giftgas „Zyklon B“ in Deutschkabinen der deutschen Konzentrationslager die Kommentare (Fehler übernommen) ein: „Duschkabinen mit Gas aus Duschköpfen hat es ohnehin nie gegeben sondern waren von Anfang an pure erfundene Greuelpropaganda, von der selbst die Propagandisten nach dem Krieg sehr schnell abgerückt sind. Wäre auch nicht so einfach gewesen, das Granulat durch die Dusche zu drücken…“ und „Man muss sicherlich sagen, dass die Nazis sich im Töten einigermaßen dämlich angestellt haben…“. Mit diesen Beitrag bagatellisierte der Beschuldigte den Massenord an den Juden während der Herrschaft der Nationalsozialisten in Deutschland als anerkannte offenkundige geschichtliche Tatsache, was er bei der Einstellung seiner Kommentare, die – wie er wusste- vom Zeitpunkt ihrer Einstellung an von jedem Nutzer zur Kenntnis genommen werden konnte, zumindest in Kauf.

[…]

Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen

[…]

Ausweislich des Bundeszentralregisterauszugs vom 30.06.2017 liegen für den Angeschuldigten keine strafrechtlich relevanten Vorbelastungen vor.

[…]

Dabei ist zunächst festzuhalten, dass die erste Äußerung des Angeschuldigten (Fehler übernommen): „Duschkabinen mit Gas aus den Duschköpfen hat es ohnehin nie gegeben, sondern waren von Anfang an pure erfundenen Greuelpropaganda…“ für sich genommen als im Wesentlichen die Wiedergabe einer wahren Tatsache keinen der Tatbestände des § StGB 130 erfüllt. Denn nach dem gegenwärtigen Stand der Forschung ist in der Tat davon auszugehen, dass Giftgas in keinem der Konzentrations- und Vernichtungslager des Dritten Reiches unmittelbar durch in den Gaskammern angebrachte Duschvorrichtungen selbst eingeleitet wurde. Auch die weiteren Ausführungen zu „Zyklon B“ und seiner Art seiner „Verwendung“ sind strafrechtlich nicht zu beanstanden.

NACHTRAG 14.6.2019: Die OP hat zwar meine Aufforderung auf Gegendarstellung anwaltlich abgelehnt aber in der Online-Ausgabe den Text korrigiert. Dort steht jetzt:

„In einer früheren Fassung stand an dieser Stelle eine missverständliche Textversion. Wir stellen deshalb klar: Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Darmstadt hat es bis auf das hier beschriebene strafrechtliche Gerichtsverfahren keine weitere Anklage gegen Carsten Härle gegeben.“

Es fehlt also noch die korrekte Darstellung in der Printausgabe.

Greding und das Deutschlandlied – Der Pseudoskandal der Medien, Deutschlandhasser und politisch Ängstlichen

Auf dem Flügeltreffen Greding am 4.5.2019 wurde, mutmaßlich durch einen Fehler in der Technik, das Deutschlandlied in allen drei Strophen abgespielt (bzw. die erste Strophe kurz angespielt und alle drei Strophen wurden von allen ohne Musik weiter gesungen).

Ganz abgesehen davon, dass das „Lied der Deutschen“ von Hoffmann von Fallerleben schon am 26. August 1841 auf Helgoland (damals zu England gehörig) gedichtet wurde und daher schon einmal nichts mit „Nazis“ oder dem 3. Reich zu tun hat, weiterhin keine der drei Strophen verboten ist und sogar bis 1991 ALLE drei Strophen die deutsche Nationalhymne waren – auch wenn man in der Regel nur die 3. Strophe sang, muss man sich schon wundern, wie fast die gesamte, offensichtlich auf links, gegen das eigene Land und gegen die Wahrheit gepolte Presse aus dem Singen dieses Liedes einen Skandal auf Staatsniveau herbeischreiben will.
Interessant sind dazu aus meiner Sicht zwei Dinge:

1) Erhebliche Textlücken bei vielen Anwesenden. Man sollte eigentlich erwarten, dass alle Deutschen, die rechtslage und den vollständigen Text ihrer Nationalhymne bis 1991 zumindest kennen. Das gilt besonders für diejenigen, die sich als eine patriotische Alternative für Deutschland verstehen wollen.

2) Man mag über die erste Strophe, wenn man etwas ängstlich ist, wegen des geographischen Bezugs und „Deutschland über alles“ diskutieren, obwohl auch diese Strophe entgegen mancher Behauptungen nicht verboten ist.

Die inzwischen etablierte vorsätzliche Missinterpretation ist auch völlig unpassend, denn wer beispielsweise seine Kinder oder seinen Partner „über alles liebt“, der verachtet nicht andere Menschen und ebenso ist die Aussage, dass man sein eigenes Vaterland und seine eigene Heimat „über alles“ liebt keine Abqualifizierung anderer Länder oder gegen sie gerichtet. Die Liebe zur Heimat kommt in praktisch allen Nationalhymen und in Deutschland auch vielen Landeshymen als etwas völlig Selbstverständliches vor.

Im Vergleich vielen anderen Nationalhymen (beispielsweise der franzözischen) ist das Deutschlandlied im Übrigen sogar absolut harmlos.
Was aber gerade zu erschreckt, ist die Tatsache, dass diverse Flügelzugehörige bis in die oberen Etagen ein Problem mit der zweiten Strophe hatten, die unpolitisch ist und letztlich nur ein positiver Gesang zu schönen, deutsche Dingen und eine Aufforderung zu „edlen Taten“ ist.
Es ist schon etwas absurd, wenn man Höcke bei seiner Rede vom „deutschen Deutschland“ im Dirndl und deutscher Tracht frenetisch Beifall zollt, aber dann aber ein Problem mit der zweiten Strophe hat, die wie folgt lautet:

„Deutsche Frauen, deutsche Treue,Deutscher Wein und deutscher SangSollen in der Welt behaltenIhren alten schönen Klang,Uns zu edler Tat begeisternUnser ganzes Leben lang –Deutsche Frauen, deutsche Treue,Deutscher Wein und deutscher Sang!“

Hier ist also noch einiges zu tun, um die anerzogene Angst vor der eigenen Identität weiter abzubauen.

Ein erster Schritt wäre mal, sich beim Absingen des Deutschlandsliedes grundsätzlich zur zweiten Strophe hochzuarbeiten, denn diese Strophe gibt Kraft ohne groß politisch zu sein.

Ein wesentlicher Teil des politischen Kampfes geht auch darum, die Deutungshoheit zu vielen Dingen u.a. zu deutschem Liedgut wieder zurückzugewinnen.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article192967491/Erste-Strophe-des-Deutschlandlieds-bei-AfD-Treffen-mit-Bjoern-Hoecke.html

Härle: Erklärung zu Ämtersperre und Ausschlussverfahren

In der Ämtersperre, die der Landesvorstand Hessen wenige Tage vor der Kreisvorstandswahl am 13.4.2019 gegen ihn verhängte, sieht Härle einen vorsätzlichen Satzungsverstoß, denn die Bundessatzung der AfD schreibt vor, dass Ordnungsmaßnahmen nicht zum Zwecke einer Einschränkung der innerparteilichen Meinungsbildung und Demokratie ergriffen werden dürfen.

Der Landesvorstand gebe in der Begründung der Ämtersperre selbst zu, gerade wegen seiner „guten Chancen gewählt zu werden“, in die innerparteiliche Basisdemokratie und Meinungsbildung im Eilverfahren eingreifen zu müssen. Ein angeblicher Schutz von Mitgliedern vor einer „falschen“ Wahl widerspreche jedoch fundamental dem Demokratieprinzip und stelle eine erhebliche Entrechtung und Bevormundung der Mitglieder dar.

Die AfD verstehe sich als Partei der Basisdemokratie und dieses satzungswidrige Vorgehen zeige deutliche Defizite im Demokratieverständnis des Landesvorstands, die innerparteilich in Zukunft noch aufgearbeitet werden müssten. Die Partei gehöre nicht den Vorständen sondern den Mitgliedern, und die Mitglieder seien der Chef, nicht der auf Zeit gewählte Vorstand.

Die Ämtersperre sowie der Antrag auf Parteiausschlussverfahren beruhten auf einer Ansammlung haltloser Vorwürfe zu angeblichen Verletzungen der Grundsätze und Ordnung der Partei, teilweise sogar in einer Form, die er eher von der politischen Gegenseite erwartet hätte.

Auch formell seien die Begründungen mangelhaft, denn es würde zwar eine besondere Dringlichkeit behauptet, aber dennoch Zitate aus dem Jahr 2016 und 2017 herangezogen, für die es bis heute keinerlei Rügen, Abmahnungen oder Beanstandungen gegeben habe. Teilweise lägen diese Veröffentlichungen auch vollständig auf Parteilinie und wären tausendfach auf anderen AfD-Seiten und Profilen zu finden.

Die AfD verstehe sich zudem als Rechtsstaatspartei mit „Mut zur Wahrheit“. Wenn der Landesvorstand ein Parteiausschlussverfahren und eine Ämtersperre mit Falschbehauptungen bis hin zur böswilligen Unterstellung einer Straftat begründe, dann sei das nicht nur eine erhebliche Verletzung des Rechts bis in den strafrechtlichen Bereich, sondern auch ein Frontalangriff auf die wichtigsten Grundwerte der AfD.

Der Fraktionsvorsitzende in Heusenstamm habe daher bereits Strafanzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede gegen den Landesvorstand gestellt. Auch gegen weitere frei erfundene Falschbehauptungen, wie z.B. er hätte eine „eigene Veranstaltung“ zum Thema „Reichsbürger“ beworben und würde dadurch „inhaltliche Nähe zur Reichsbürgerbewegung“ zeigen, will er parteirechtlich, zivilrechtlich und strafrechtlich vorgehen.

Die Art der Amtsführung plant der ehemalige Direktkandidat zur Landtagswahl 2018 auch innerparteilich und grundsätzlich zur Sprache bringen, denn sie entspräche nicht den Maßstäben und Grundwerten, für die Mitglieder der AfD angetreten seien. Er hält es zudem für parteischädigend und einen schweren Verstoß gegen die innerparteiliche Ordnung, wenn Herr Lambrou als Landesvorstand seine vom Grundsatzprogramm gedeckten Aussagen öffentlich im Fernsehen als ekelhaft abqualifiziere.

Strafanzeige – Bundesverfassungsschutz verunglimpft das Bundesverfassungsgericht

Der Verfassungsschutz verunglimpft im Prüfbericht zur AfD das Bundesverfassungsgericht indem er dessen Rechtsprechung zum völkerrechtlichen Status der Bundesrepublik Deutschland und des Deutschen Reiches als „rechtsextremistische Verschwörungstheorie“ lächerlich macht. Dies ist ein verfassungsfeindlicher Frontalangriff auf die rechtstaatliche und freiheitlich demokratische Grundordnung, die im Strafgesetzbuch im Paragraphen StGB 90a+b nicht ohne Grund explizit unter Strafe gestellt wird.

Der Verfassungsschutz nimmt seine Aufgabe nicht nur nicht mehr korrekt wahr indem z.B. er das Linksextremismusproblem deutlich unterbewertet oder die von Verfassungsrichtern bemängelten „eklatanten Rechtsverstöße der Bundesregierung“ gegen das Grundgesetz in der Asylfrage unbeachtet lässt, sonst sondern beteiligt sich sogar schon in der Verbreitung staatsfeindlicher Falschbehauptungen.

Nebenbei wird auch durch diese Falschbhauptung auch meine Person vorsätzlich verleumdet.

Ich habe daher bzgl. beider Punkte Strafanzeige gestellt, um diesen rechtswidrigen Vorgänge Einhalt zu gebieten und eine Richtigstellung zu erstreiten.

Hier die vollständige Strafanzeige:

STRAFANZEIGE und STRAFANTRAG, 9.2.2019
Üble Nachrede, Verleumdung sowie Verunglimpfung des Bundesverfassungsgerichts durch den Verfassungsschutz

Hiermit stelle ich Strafanzeige und Strafantrag bezüglich aller in Betracht kommenden Straftaten insbesondere 186 (Üble Nachrede), 187 (Verleumdung), 188 Üble (Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens), § 241a (Politische Verdächtigung) sowie StGB 90a und b (Verunglimpfung des Staats und Verfassungsorganen).

Beschuldigter:

1) Thomas Haldenwang als verantwortlicher Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz

2) Unbekannt: Alle weitere Personen, die diese hier angegriffenen Verleumdungen erstellt, in Verkehr gebracht, verbreitet oder in Auszügen veröffentlicht haben.

Sachverhalt:

Im Prüfbericht des Verfassungsschutzes zur AfD werde ich unter anderem wie folgt erwähnt:

„Dabei greift er bekannte rechtsextremistische Verschwörungstheorien auf und versteigt sich zu der Aussage, dass „das ‚Deutsche Reich‘ 1945 nicht untergegangen“ sei.“ (Facebookeintrag vom 1.11.2016)

Dies ist eine gleich aus mehrerer Hinsicht eine verleumderische Falschbehauptung gegen meine Person sowie gegen anerkannte staatliche Organe, wie das Bundesverfassungsgericht.

Zunächst einmal hier mein vollständiger Facebook-Eintrag vom 01.11.2016 zur Frage, ob nun alle Personen, die behaupten würden, dass Deutsche Reich sei 1945 nicht untergegangen, sogenannte „Reichbürger“ seien und wo die dann säßen:

“ Eigentlich auch im Bundesverfassungsgericht, in der Regierung und im Bundestag, denn jeder der behauptet, das Deutsche Reich sei nicht untergegangen ist nach der Definition der Massenmedien wohl ein solcher.“

Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“

Auswärtiges/Antwort – 30.06.2015 (hib 340/2015)

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, „damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann“.

https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964

Zunächst einmal sei daran erinnert, dass diese Tatsache auch schon viele andere wie z.B. Theo Waigel  auf dem Schlesiertreffen 1989  erwähnt hatten. Es sagte damals vor 10.000 Zuhörern:

„Mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 ist das Deutsche Reich nicht untergegangen.“ https://www.youtube.com/watch?v=AL9KKVlcDEk

Nach der Diskussion im November 2016 griff auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 17.11.2019 kurz nach meinen Aussagen diesen Sacherhalt auf:

„Leben wir noch im Deutschen Reich? Nur weil Kriminelle und Verfassungsfeinde sich „Reichsbürger“ nennen, sollte man über diese Frage nicht vorschnell den Kopf schütteln.

Denn das Deutsche Reich hat sogar den totalen Zusammenbruch 1945 überstanden. Das Kriegsende bedeutete das Ende des nationalsozialistischen Regimes. Aber der deutsche Staat ging nicht unter – und zwar auch nach dem Willen der siegreichen Alliierten nicht.“

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/ist-das-deutsche-reich-nie-untergegangen-14530954.html

Daraus geben sich folgende Straftatbestände:

1) Verleumdung, üble Nachrede

  1. Die juristischen Grundlagen, insbesondere die völkerrechtliche Staatskontinuität bzw. Staatsidentität zwischen Deutschen Reich und der Bundesrepublik lernt man im Jura-Grundstudium, so dass diese dem Bundesamt für Verfassungsschutz, insbesondere dem Leiter, der laut Anforderungen die ein abgeschlossenes Grundstudium und die „Befähigung zum Richteramt“ haben muss, bekannt sein müssen.
    Wäre das Deutsche Reich als Staat untergegangen, würden auch heute keine Gesetze wie das zuletzt 2008 geänderte „Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ (NamÄndG) aus dem Jahr 1938 mehr gelten, in dem es gleich am Anfang heißt „Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen“ und im ersten Paragraph steht „Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen oder eines Staatenlosen, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Deutschen Reich hat, kann auf Antrag geändert werden.“. Es kann muss daher bei der Falschbehauptung, ich würde mit dieser Tatsache „rechtsextremistische Verschwörungstheorien verbreiten“, durch den Verfassungsschutz von Vorsatz ausgegangen werden.
  2. Vorsatz ist auch insofern zu unterstellen, als dass in meinem vollständigen Zitat, auf das vom Verfassungsschutz selbst im Prüfbericht verwiesen wird (siehe oben), klar die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht mit Quellenverweis auf die Webseite des Deutschen Bundestag zitiert wird, so dass selbst bei vorheriger Unkenntnis der Grundlagen, offensichtlich wird, dass es nicht meine eigenen Aussagen sondern die der Bundesregierung und des Bundesverfassungsgerichts sind. Die eventuell bestandene Unkenntnis war daher unmittelbar beim Lesen des Kommentars behoben, so dass die Verunglimpfung dieser Aussage kein Versehen sondern nur Vorsatz sein kann.
  3. Weiterhin wird das Zitat auch vorsätzlich falsch interpretiert, denn meine im Prüfbericht zitierte Aussage ist eine Konditionalaussage. Ich sage dort: WENN nach Auslegung der Massenmedien jeder Reichbürger sein soll, der behauptet, das Deutsche Reich sei nicht untergegangen, DANN müssten wohl auch in der Bundesregierung und im Bundesverfassungsgericht solche sitzen. Eine eigene Aussage meinerseits über das Fortbestehen des Deutschen Reiches ist in dieser Aussage schlicht nicht enthalten, so dass die Behauptung im Prüfbericht, ICH würde mich „zur Aussage versteigen, dass Deutsche Reich sei nicht untergangen“ auch schon formal falsch ist.

Es handelt sich im Ergebnis um eine vorsätzliche falsche Zitierung bzw. Interpretation, üble Nachrede und inhaltlich falsche Behauptung, die nur dazu dient, meine Person herabzusetzen und mich zu politisch zu diskreditieren.

Damit sind die Paragraphen StGB 186 (Üble Nachrede), 187 (Verleumdung), 188 Üble (Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens) erfüllt. Weiterhin § 241a (Politische Verdächtigung), da mich solche falschen Unterstellungen ungerechtfertigt der Gefahr der Einleitung staatlicher Maßnahmen, Verfahren  oder Beobachtung durch den Verfassungsschutz gegen mich aussetzt.

Zur Einordnung „Person des politischen Lebens“ in StGB 188: Da ich als Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Heusenstamm, Mitglied des Ältestenrates Heusenstamm, sowie Landtagsdirektkandidat bei der hessischen Landtagswahl 2018, sowie durch Artikel in bundesweiter Presse eine Person des politischen Lebens bin, ist auch StGB § 188 erfüllt, da dies meine politische Arbeit und Fortkommen massiv beschädigt.

2) StGB 90a (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole), StGB 90b (Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen)

Der Verfassungsschutz unterstellt in dem Prüfbericht dem Bundesverfassungsgericht und der Bundesregierung „rechtsextremistischen Verschwörungstheorien“ zu verbreiten und stellt die juristischen und staatsrechtlichen Grundlagen unseres Staats damit nur in Frage sondern bezeichnet sie in nahezu staatszersetzender und gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichteter Weise als „rechtsextremistische Verschwörungstheorie“. Er rückt das Bundesverfassungsgericht damit in die Nähe einer staatsfeindlichen, rechtsextremistische Organisation und verunglimpft die Bundesrepublik Deutschland durch Verächtlichmachung ihres völkerrechtlichen Status.

Damit sind folgende Straftatbestände erfüllt:

  1. StGB 90a/b „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“

„(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften.  (1) die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht“

  1. StGB 90b „Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen

„(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften … das Verfassungsgericht des Bundes … verunglimpft […] wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

Ich setze mich seit Beginn meiner politischen Arbeit für das Grundgesetz und die Einhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung, nämlich der freiheitlich demokratischen Grundordnung, ein.

Es ist sogar so, dass mich gerade die vom Verfassungsrechtler Prof. Dr. Rupert Scholz, Ex – Bundesverteidigungsminister und Mitglied der CDU angesprochenen „erheblichen durch die Bundesregierungen begangenen Rechtsverstöße“ dazu bewegt haben, politisch tätig zu gehen, da ich meine, dass Rechtsverstöße durch die Bundesregierung nicht hinnehmbar sind und solche die rechtstaatliche Ordnung massiv gefährden.

Die Verunglimpfung meiner Person und unseres Staates durch obigen Veröffentlichung des Bundesamt für Verfassungsschutz ist eine diese Grundordnung in mehrfacher Hinsicht schwer beschädigender Vorfall. Im Grunde wäre es gerade die Aufgabe des Bundesamtes für Verfassungsschutz solchen Veröffentlichung wie dem eigenen Prüfbericht wegen ihres staatsgefährdenden Inhalts nachzugehen, zumal inzwischen öffentlich wird, dass Teile von Organisationen übernommen wurden, die vom Verfassungsschutz selbst teilweise als links-extremistisch eingeordnet wurden: (https://www.tagesstimme.com/2019/01/21/verfassungsschutz-auch-antifa-quellen-als-grundlage-von-afd-gutachten/https://www.tagesstimme.com/2019/01/21/verfassungsschutz-auch-antifa-quellen-als-grundlage-von-afd-gutachten/).

Antragsteller und Geschädigter:

Carsten Härle, Theodor-Heuss-Str. 19, 63150 Heusenstamm
Fraktionsvorsitzender AfD-Fraktion Heusenstamm, Direktkandidat zur Landtagswahl 2018, Wahlkreis 45

Unterschrift: ____________________________________

Online-Strafanzeige/Antrag:  1549703952971 vom 9.2.2019