Am Donnerstag, den 22.12.2022 findet um 10:00 Uhr Saals 1 (Erdgeschoss) des Verwaltungsgerichts Köln (Appelhofplatz Eingang Burgmauer) die Verhandlung Carsten Härle gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) statt. Die Verhandlung ist öffentlich.
Carsten Härle klagt auf Widerruf, Unterlassung und Richtigstellung der falschen Bebauptung durch das Bundesamt, er würde „sich zur rechtsextremistischen Verschwörungstheorie versteigen, das Deutsche Reich sei 1945 nicht untergegangen“.
Das BfV hatte diese Verleumdung in seinen illegal durchgestochenen „Prüfbericht zur AfD“ aufgenommen, nach dem der AfD-Politiker die Pressemeldung der Bundesregierung vom 30.6.2022 per Bildschirmfoto kommentierte, dass nicht jeder, der behaupten würde, das Deutsche Reich sei nicht 1945 nicht untergegangen, ein Reichsbürger sei, sondern das dies vielmehr ausweislich genannter Presseerklärung auch die Auffassung der Bundesregierung sowie die ständige Rechtsprechung des Bundesvefassungsgerichts sei.
(https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2015_06/380964-380964)
Das Bundesamt für Verfassungsschutz betreibt hier also Delegitimierung des Staates, Verunglimpfung seiner Organe und Verleumdung von AfD-Poltikern wenn es den Inhalt von Presseerklärungen der Bundesregierung sowie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als (absurde), rechtsextremitische Verschwörungstheorie darstellt.
Diese groteske Fehleinschätzung ist inzwischen auch Teil mehrerer Gutachten und Bücher geworden. So heißt es z.B. im Gutachten von Prof. Dr. Murswiek:
Insgesamt gewinnt man den Eindruck, dass das BfV nicht als objektive Behörde, eine unvoreingenommene Prüfung vorgenommen hat, sondern dass es ihm darum ging, die AfD politisch zu diskreditieren.
https://youtu.be/xLmvDnEY0zw?t=1225
Um dieses Ziel zu erreichen, wurden im Einzelnen zum Teil völlig groteske Fehlbewertungen vorgenommen. Beispielsweise wurde die These, dass Deutsche Reich sei 1945 nicht untergegangen als Ausdruck einer extremistischen Verschwörungstheorie bewertet, obwohl diese These die offizielle deutsche Rechtsauffassung widergibt, die auch vom Bundesverfassungsgericht vertreten wird.
In dem 2021 erschienen Buch von Prof. Dr. Martin Wagener „Kulturkampf um das Volk“ heißt es auf Seite 206 konkret zu dem Fall:
Auf eine seriöse Arbeitsweise wird im Gutachten in geradezu befremdlicher Form dort verzichtet, wo Aussagen von Vertreten der linksextremen Antifaschistischen Aktion (Antifa) oder von Indymedia genutzt werden, um Ansichten von AfD-Politikern zu belegen. Die Analysten des BfV scheinen also ausgerechnet jenen Aktivisten zu trauen, die selbst Gegenstand des jährlichen Verfassungsschutzberichtes sind.
Einzelne Ausführen geben – offensichtlich Ermangelung von Fachkenntnissen – lediglich Vorurteil der politischen Linken wieder, anstatt tatsächliche extremistische Passagen aufzudecken.
So heißt es in dem Gutachten „Der bereits mehrfach zitierte Carsten Härle zweifelt ebenfalls an der Souveränität der Bundesrepublik und postuliert in diesem Zusammenhang eine anhaltende Beeinflussung durch fremde Mächte. Dabei greift er bekannte rechtsextremistische Verschwörungstheorien auf und versteigt sich zu der Aussage, dass „das Deutsche Reich 1945 nicht untergangen sei'“.
Diese Bewertung zeigt, dass dem BfV Teile der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht bekannt sind. Und offensichtlich wurden Diskussionen zu diesem Thema ignoriert. Der Internetseite des Deutsche des Deutschen Bundestages ist dazu eine Meldung vom 30. Juni 2015 zu entnehmen: „Das Bundesverfassungsgerichts hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt das das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist
https://www.amazon.de/Kulturkampf-das-Volk-Verfassungsschutz-nationale/dp/3957682282/ref
Der Verfassungsschutz hat inzwischen den Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung, die er eigentlich schützen soll, verlassen, denn er missbraucht seine Macht hemmungslos und schützt damit nicht Bürgerrechte und Freiheit, sondern inzwischen ausschließlich die Regierung, selbst dann, wenn dies nur durch Rechtsbruch möglich ist.