Presseerklärung: Gutachten: Prüfbericht zur AfD enthält „groteske Fehlbewertungen“ gegenüber Carsten Härle durch den Verfassungsschutz

Der vom AfD-Bundesvorstand beauftragte Gutachter Prof. Murswiek führte in der AfD-Pressekonferenz vom 7.11.2019 zum AfD-Prüfgutachten des Verfassungsschutzes den Fall Carsten Härle an und warf dem Verfassungsschutz „völlig groteske Fehlbewertungen“ vor.

Der Verfassungsschutz hatte Härle in seinem AfD-Prüfbericht „rechtsextremistische Verschwörungstheorien“ vorgeworfen hatte, als er die Rechtslage bzgl. des Fortbestands des Deutschen Reiches nach 1945 in einem Facebookbeitrag erwähnte.

Härle hatte in seinem Beitrag dabei sogar die entsprechende Presseerklärung der Bundesregierung vom 30.6.2015 zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlinkt, so dass jeder Leser zweifelsfrei die Quelle und Richtigkeit seiner Aussage erkennen konnte.  (https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/380964-380964)

Prof. Murswiek wirft dem Verfassungsschutz nicht nur in diesem Fall „völlig groteske Fehlbewertung“ und Unkenntnis vor, da „diese These die offizielle deutsche Rechtsaufassung wiedergebe, die auch vom Bundesverfassungsgericht vertreten“ werde,  sondern bewertete auch mehr als 80% der Vorwürfe des gesamten Gutachtens für unzutreffend.

Siehe Minute 20:25 der Pressekonferenz. Prof. Murswiek geht dann ab Minute 54:15 noch einmal genauer auf den Sachverhalt ein.

Der hessische Landesvorstand hatte im April 2019 wenige Tage vor der Kreisvorstandswahl, bei der er selbst Härle „gute Chancen“ einräumte, eine Ämtersperre gegen den Heusenstammer Fraktionsvorsitzenden verhängt. Der Gesperrte verurteilte diesen Eingriff als satzungswidrigen Eingriff in die innerparteiliche Meinungsbildung und Demokratie.

Das Landesschiedsgericht bestätigte die Ämtersperre und begründete sie damit, dass „allein die Tatsache, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Äußerungen [von Härle] aufgegriffen hätte“, dem Schiedsgericht „keine Wahl“ ließe, als eine Ämtersperre gegen ihn zu verhängen.

Carsten Härle wirft dem Schiedsgericht ebenfalls eine „groteske Fehleinschätzung und Unkenntnis“ vor, denn es ist rechtlich schlechterdings unmöglich, dass eine Ämtersperre ohne inhaltliche Prüfung von Vorwürfen, oder mit offenkundig falschen, gar „grotesk falschen Fehlbewertungen“ begründet wird.

Der ehemalige Direktkandidat, der bei Landtagswahl 2018 über dem AfD-Landesdurchschnitt abschnitt, stellte bzgl. dieser skandalösen und gegen die Rechtsordnung und freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßenen Abläufe auch Strafanzeige gegen den Leiter des Bundesverfassungsschutzes Thomas Haldenwang und klagt vor dem Verwaltungsgericht auf Rücknahme und Unterlassung solch ehrrühriger Verleumdungen gegen ihn.

(Siehe auch https://www.buerger-fuer-heusenstamm.de/2019/02/17/strafanzeige-bundesverfassungsschutz-verunglimpft-das-bundesverfassungsgericht/)

Dieser Fall zeige laut Härle, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht nur unzeichende Kenntnisse und Qualitätssicherungen hat, sondern sich auf bedenkliche Weise von einer Schutzorganisation für das Grundgesetz zu einem Werkzeug der Regierung gegen eine demokratisch gewählte Oppositionspartei entwickelt hat.

14.11.2019, Carsten Härle
AfD-Fraktionsvorsitzender Heusenstamm
Kontakt: haerle@buerger-fuer-heusenstamm.de

6 Gedanken zu „Presseerklärung: Gutachten: Prüfbericht zur AfD enthält „groteske Fehlbewertungen“ gegenüber Carsten Härle durch den Verfassungsschutz“

  1. Ich glaube den Politikern und deren Handlangern kein einziges Wort mehr !Allein die Tatsache , das die Regierung dafür gesorgt hat , das wir Bürger gezwungen werden , Medien , die von der Bundes/oder Landespolitik gesteuert werden , ansehen , und ungefragt bezahlen müssen , was in meinen Augen ein Grundgesetzlich festgelegtes Recht und Freiheitsgrundsatz ist , selbst zu entscheiden , ist ein absoluter Bruch unserer Freiheit ! Das es richtig war , gewisse Parteien vor Jahren gesetzlich zu verbieten , das ist vollkommen korrekt ! Aber das jetzt „jedem“!! Politisch anders denkenden , der nur für die deutsche Nationalität schützen will , gleich als Nazi beschimpft und verurteilt wird , das geht ganz und garnicht ! Ich denke mal , die Mehrheit der deutschen Bevölkerung liebt und achtet ihr Heimatland als Nation ! Warum werden wir also als Nazis beschimpft ?? Wisst ihr Politikspinner überhaupt , was diese “ Nazis“ 1933 – 1945 an Verbrechen verübt haben ?? Das wird und will hier kein Mensch wieder erleben ! Statt dessen regiert ihr hier so , als wäre Stalin als euer Chef wieder auferstanden ! Das war genauso ein unmenschlicher Verbrecher , genau wie Hitler ! Ihr seid hier seit Helmut Kohls Abgang nur noch mit krimineller Energie an der Macht , alle die anders denken , als Ihr Politiker , werden Mundtot und als Nazi beschimpft ! Schämt euch was ! Ausser unser Volk auszubeuten und zu bestehlen , habt ihr doch seit Merkels Amtsantritt nichts mehr richtig auf die Kette gekriegt !

  2. Korrekt. Der Verweis auf Autoritäten (hier VS) ist albern, insbesondere deshalb, da der VS sich zum miesen parteilichen Instrument gegen eine demokratisch gewählte Opposition entwickelt hat. Die AfD soll selbstbewusst die Herrschaft des Unrechts beseitigen, nicht die Vorgaben der Apparatschicks innerhalb dieser Unrechtsherrschaft 1:1 übernehmen. Es muss IMMER inhaltlich geprüft werden.

  3. „Verfassungsschutz“? –> Dass ich nicht lache.
    Meiner Meinung nach wäre „Muppetsshow“ die richtige Bezeichnung für diesen Laden

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