Wer das Weinen verlernt hat, der lernt es wieder beim Untergang von Dresden

In der Nacht auf heute jährt sich die Bombardierung vom 13./14.2.1945 Dresdens zum 73. Mal.  Es war ein Kriegsverbrechen, das mehr als 200.000 zivile Opfer, überwiegend Frauen und Kinder, forderte und damit mehr als beide Atombombenabwürfe über Japan zusammen. Manche Historiker sprechen sogar von der doppelten Opferzahl oder mehr.

In Dresden hielten sich zu diesem Zeitpunkt zusätzlich zu den 600.000 Einwohnern noch hundertausende von Flüchtlingen aus den Ostgebieten auf, so dass die Gesamtbevölkerung zum Zeitpunkt des Angriffs 800.000 bis 1,2 Millionen betrug.

Die Allierten warfen insgesamt 600.000 Bomben über der Stadt ab, also je eine Bombe für 1-2 Menschen in dieser Stadt, von der danach praktisch nichts mehr übrig blieb.  Gefragt, welchen Zweck die Bombardierung Dresdens gehabt habe, gab der englische Bomberchef Arthur Harris lediglich zurück, er wisse nicht, was mit „Dresden“ gemeint sei: „Es gibt keine Stadt Dresden mehr.“

Es ist ein Skandal, dass die Opferzahlen von der eigenen Regierung alle paar Jahre weiter heruntergefälscht werden, und beim Spiegel inzwischen bei „maximal 25.000 wahrscheinlich aber nur 18.000“ angekommen sind, und damit angeblich nur 1/3 der Opferzahlen der Bombardierung Hamburgs betragen sollen.

Ein weiterer Skandal ist, wenn die ANTIFA mit Plakaten und Demonstrationen eine erneute Bombardierung fordert, wie Mercedes Reichstein: „Bomber Harris do it again.“ und dann auch noch ins Berliner Abgeordnetenhaus gewählt wird.

Im Gedenken an Opfer der Bombennacht. Wer aus der Vergangenheit nicht lernt oder sie verfälscht, wird niemals eine Zukunft haben.

Zu den Fakten:

Vom 13. zum 14. Februar 1945 wurden von den englischen RAF-Luftstreitkräften zwei Angriffswellen auf Dresdens Altstadt gestartet. Es waren in der 1. Angriffswelle 225 viermotorige Lancaster-Bomber und in der 2. Angriffswelle 529 gleiche Bomber beteiligt.

Den Nachtangriffen folgte am 14. Februar von 12.17 bis 12.31 Uhr ein Tagesangriff von 311 bis 316 B-17-Bombern der USAAF und zwischen 100 und 200 Begleitjägern. Sie warfen bei wolkenbedecktem Himmel über Dresden nach Zielradar 1.800 Sprengbomben (474,5 t) und 136.800 Stabbrandbomben (296,5 t) ab.

Am 15. Februar etwa um 10.15 Uhr stürzte die ausgebrannte Frauenkirche ein. Von 11.51 bis 12.01 Uhr folgte ein weiterer Tagesangriff von 211 amerikanischen Boeing B-17 Flying Fortress. Bei schlechter Sicht warfen sie 460 Tonnen Bomben, verstreut auf das gesamte Gebiet zwischen Meißen und Pirna.

Was dann passierte, war eine beispiellose Luftkriegstragödie. Die Stadt war als Universitäts-, Bibliotheks- und Kulturstadt ohne nennenswerte Industrieanlagen, weshalb es hier auch keine größere Luftverteidigung gab. In der Stadt drängten sich seinerzeit hunderttausende schlesische Flüchtlinge mit Pferden und Wagen sowie zehntausende verwundeter Frontsoldaten in den Lazaretten. Deshalb waren auch tausende rote Kreuze auf weißen Laken an den provisorischen Unterkünften angebracht.

Die Spreng- und darauffolgenden Brandbomben richteten einen bis dahin ungekannten Feuersturm an. Überlebende versuchten, sich auf die Elbwiesen zu retten. Sieben Tage und sieben Nächte brannte die Stadt.

Besonders auf den Elbwiesen wurden abertausende Zivilpersonen durch Tieffliegerbeschuss getötet. Es kam zu einer regelrechten Menschenjagd. Die US-amerikanischen Terrorflieger griffen auch die im Süden an den Großen Garten grenzende Tiergartenstraße an. Hier hatten die Überlebenden des berühmten Dresdner Kreuzchors Schutz gesucht.

Der Tieffliegerbeschuss wird heute gerne genauso gerne als geleugnet, wie die Tatsache, dass auch Phosphorbomben abgeworfen wurden, und beide Handlungen schon damals als Kriegsverbrechen geächtet waren.

Allgemein wird der Einsatz von Phosphorbomben durch die Allierten im Krieg überhaupt heute meist als „rechte Hetze“ hingestellt, um die Wahrheit zu diesem Thema zu vertuschen. Pikanterweise meldete der Bayerische Rundfunk am 25.10.2017, dass in Augsburg etwas gefunden wurde, das es nach Auffassung der staatlich bestellten Historiker nicht gibt: Britische Phosphorbomben.

Der Tagesbefehl Nr. 47 vom 22. März 1945 des Befehlshabers der Ordnungspolizei von Dresden: „Bis zum 2.3.45 abends wurden 202.040 Tote, überwiegend Frauen und Kinder geborgen. Es ist damit zu rechnen, daß die Zahl auf 250.000 Tote ansteigen wird.

In der zusammenfassenden Darstellung des Bombenkrieges des Internationalen Roten Kreuzes (Report of the Joint Refief 1941–1946) wird die Zahl der Toten mit 275.000 angegeben.

Ex-Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer: „Der Angriff auf die mit Flüchtlingen überfüllte Stadt Dresden am 13.2.1945 forderte alleine etwa 250.000 Tote.“ (DEUTSCHLAND HEUTE, Herausgegeben vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Wiesbaden 1955, Seite 154)

Die englische Wissenschaftlerin und Autorin Freda Utley, die das zerstörte Nachkriegsdeutschland bereiste und dort im Austausch mit vielen wichtigen Personen der damaligen Zeit stand (unter anderem wiederholt mit Carlo Schmid), berichtete 1949 in ihrem detailreichen Buch „The High Cost of Vegeance“ („Kostspielige Rache“, dt. 1950) in dem Kapitel „Unsere Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ über

„unsere Angriffe auf nicht militärische Ziele wie Dresden, wo wir in einer Nacht mehr als eine Viertelmillion Menschen den gräßlichsten Tod brachten, den man sich nur ausmalen kann, indem wir dieses unverteidigte und von Menschen, die vor dem russischen Vormarsch westwärts flohen, vollgestopfte Kulturzentrum mit Phosphorbomben belegten […] Diese Greueltat gehört zu unseren größten Kriegsverbrechen, weil wir damit demonstrierten, daß Mord an Zivilisten unser Ziel war. Wir machten sogar Jagd mit Maschinengewehren auf Frauen und Kinder, die aus der lodernden Stadt aufs Land hinaus zu fliehen trachteten.

Die 27. Auflage des Standard-Geschichtswerks „Der Große Ploetz“, das in öffentlichen Schulen verwendet wurde, gab im Jahr 1973 Schätzungen bis zu 200.000 Opfern an.

Die „Washington Post“ schrieb am 11. Juli 1999: „Als die Vereinigten Staaten und Britannien Dresden im Jahre 1945 zerstörten, wurde ein Drittel einer Million Menschen getötet.“

In der zusammenfassenden Darstellung des Bombenkrieges des Internationalen Roten Kreuzes – Report of the Joint Refief 1941–1946 – wird die Zahl der Toten mit 275.000 angegeben.

Der Nobelpreisträger Gehart Hauptmann schrieb: „Wer das Weinen verlernt hat, der lernt es wieder beim Untergang Dresden. … Und ich habe den Untergang Dresdens unter den Sodom- und Gomorrha-Höllen der englischen und amerikanischen Flugzeuge persönlich erlebt. … Ich stehe am Ausgangstor meines Lebens und beneide alle meine toten Geisteskameraden, denen dieses Erlebnis erspart geblieben ist. Ich weine.

Harold Nicolson nannte es sogar: “The greatest single holocaust by war. “ (Harold Nicolson, brit. Diplomat und Publizist, am 5. Mai 1963 im “Observer” über den Luftangriff auf Dresden am 13./14. Febr. 1945, Baumfalk, S. 94)

Augenzeugenberichte von Überlebenden der Bombennacht:

https://www.youtube.com/watch?v=-rRDJG9KwWc

Durch den Feuersturm erhitzten sich die Bunker und Unterschlüpfe, in denen die Menschen Schutz suchten derart, dass die Menschen dort lebendig gebacken wurden und teilweise zu Staub zerfielen:

Um Seuchen zu verhindern wurden nach dem Angriff massenhaft Tote verbrannt. Hier ein bekanntes Bild von brennenden Leichenbergen auf Eisenbahnschienen, das die meisten Menschen den KZs zuordnen, wie dies in der alliierten Berichterstattung teilweise auch berichtet wurde, tatsächlich aber aus Dresden stammt:

Mit welcher Unmenschlichkeit diese Angriffe geplant wurden, macht ein Zitat von Winston Churchill deutlich:

Ich will keine Vorschläge hören, wie wir kriegswichtige Ziele im Umland von Dresden zerstören können; ich will Vorschläge hören, wie wir 600.000 Flüchtlinge aus Breslau in Dresden braten können.

(Minute by A.P.S. of S.-Air Chief Marshal Sir WILFRID FREEMAN; 26. Januar 1945, in: Air Historical Branch File CMS.608)

Kommentar: Die digitale Inquisition hat begonnen

Unter dem Beifall der von den Staatsmedien irregeführten Menschen, baut das Altparteien-Kartell unter Merkel und Maas einen orwellschen Überwachungsstaat allererste Güte auf, in dem jede Kommunikation überwacht wird, der digitale Einbruch in geschützte IT-Systeme und in die Privatsphäre der Bürger zum Alltag wird.
 
Keine private Nachricht, keine intimen Geheimnisse, keine Gedanken, Wünsche oder Sehnsüchte sollen dem Großen Bruder (oder der Großen Schwester) verborgen bleiben, damit er das „Beste“ für den Menschen in der neuen Stasi-Weltordnung tun kann. Den neuen begradigten Bürger vor seinen schädlichen Gedanken oder gar eigenständigem Denken zu schützen, ist das große Ziel, sowie die Sicherstellung der ewigen Macht der großen Schwester.
 
„Freiheit“ ist in dieser Staatsform die Befreiung vom eigenen Denken, die Befreiung vom Souveränität, die Befreiung von Eigentum, die Befreiung von Freizeit und Handlungsmöglichkeiten und die Freiheit alles glauben und beklatschen zu dürfen, was die Einheitspartei der großen Schwester vorgibt.
 
Wir wissen doch: Die Partei hat immer recht und Freiheit ist Sklaverei.
Zwar regt sich vereinzelt noch Widerstand, der allerdings weitgehend ungehört verhallt und letztlich nur halbherzig ist, wenn sich dieser dafür entschuldigen muss, dass die AfD diese Missstände ebenfalls anprangert:
„Ich war von Anfang an dagegen und werde alles dafür tun, dieses Gesetz zu kippen. Wenn es keine andere vernünftige Möglichkeit gibt, dann bleibt mir nichts anderes übrig als mit der AfD zu stimmen.“ (Hans-Peter Friedrich)
Interessanterweise scheint selbst der eher links einzuordnenden Süddeutschen Zeitung der fortschreitende Abbau der Friheitsrechtee nicht mehr so ganz geheuer zu sein, wie man ihrem Artikel „Die digitale Inquisition hat begonnen“ sieht.

Närrischer Staatsschutz? Ermittlung gegen „Wanne ist voll“-Faschingswagen

Beim Dudweiler Faschingsumzug zeigten die Narren eine mit bärtigen Puppen mit Turbanen gefüllte Badewanne mit der Aufschrift „Die Wanne ist voll“.

Nach Ansicht der Regierung wird dadurch der Staat Bundesrepublik Deutschland gefährdet, so dass der Staatsschutz ermitteln muss.

In früheren Zeiten hatten die Narren selbst unter absolutistischen Regierungen die vielbesungene Narrenfreiheit und konnten ungestraft nahezu alles sagen, sebst das, was man sonst eher nicht sagen durfte.

Heute, im angeblich „freiesten und demokratischsten Staats auf deutschem Boden“, ist davon nichts mehr zu spüren. Im Gegenteil: Heute gefährdet angeblich schon das Ausprechen der Wahrheit diesen Staat und zieht polizeiliche Ermittlungen bis hin zu Hausdurchsuchungen nach sich.

Aber wie kann das sein? Wenn Meinungsfreiheit, Narrenfreiheit oder die Wahrheit tatsächlich diesen Staat gefährden würden, müsste dann nicht der ganze Staat bzw. die Regierung ein riesiges Lügengebäude sein?

Wen schützt der Staatsschutz eigentlich? Offiziell soll es das Grundgesetz sein, in dem aber in Art. 5 die Meinungsfreiheit für jeden Bürger sogar mit der sogenannten „Ewigkeitsklausel“ für alle Zeiten festgeschrieben ist. Besser gesagt, „sein sollte“, denn die Übergriffe und Verstöße der Regierung und ihrer Polizei gegen das Grundgesetz nehmen inzwischen inzwischen immer extremere Formen an.

So sagte z.B. Prof. Dr. Rupert Scholz, Ex – Bundesverteidigungsminister und Mitglied der CDU, Verfassunsgrechtler und Anwalt in Berlin:

„Wenn man sich mal die Flüchtlingsentscheidungen rechtlich im einzelnen ansieht, dann sind hier erhebliche Rechtsverstöße durch die Bundesregierung begangen worden.“

Ein dem Grundgesetz verpflichteter Staatsschutz müsste gegen die Bundesregierung ermitteln und nicht gegen Narren, die auf die Wahrheit zu diesem Thema auf närrische Art anspielen.

Es bleibt die große Frage: Wo sind die wahren Narren?

AfD protestiert: Mangelnde Unparteilichkeit und Verstöße gegen die Geschäftsordnung durch Stadtverordnetenvorsteher Gerd Hibbeler (SPD)

In der Stadtverordnetenversammlung am 7.2.2018 wurde das Antwortrecht der AfD-Fraktion sowie das Recht aller Bürger auf korrekte und ungefilterte Information als Antwort auf ihre Fragen schwer missachtet. Der Stadtverordnetenvorsteher Gerd Hibbeler (SPD) verweigerte der AfD-Fraktion das in der Geschäftsordnung der Stvv. Heusenstamm verbriefte Antwortrecht JEDER Fraktion und des Magistrates auf Bürgeranfragen.

Dies ist besonders erstaunlich, da diese Bürgerfragerunde 2017 gerade durch die SPD-geführte Kooperation aus SPD, GRÜNE und FWH eingeführt wurde. Wenn jetzt Bürger die „falschen“ Fragen stellen, oder die „falschen“ Leute antworten wollen, selbst wenn es nur im die Richtigstellung einer falschen Auskunft des Bürgermeisters geht, fühlt man sich anscheinend an die selbst gesetzten Regeln nicht mehr so uneingeschränkt gebunden.

Hier der Protest-Antrag der AfD im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Stadtverordnete,

hiermit legen wir Protest gegen die Art der Sitzungsleitung in der Stadtverordnetenversammlung vom 7.2.2018 und beantragen:

  1. Feststellung von Verstößen gegen die Geschäftsordnung der Stadt Heusenstamm durch den Stadtverordnetenvorsteher Gerd Hibbeler (SPD)
  2. Feststellung des Verstoßes gegen das Gebot der Unparteilichkeit durch den Stadtverordnetenvorsteher nach HGO § 57 (4)
  3. Feststellung einer Falschinformation an einen fragenden Bürger durch Bürgermeister Öztas in der Sache „Neuplanung AWO/Horst-Schmidt-Haus, Theodor-Heuss-Str. „
  4. Feststellung weiterer Mängel in der Sitzungsleitung des Stadtverordnetenvorstehers
  5. Aussprechen einer Rüge gegenüber den Stadtverordnetenvorsteher mit dem Ziel die Einhaltung der Geschäftsordnung sowie die Unparteilichkeit für die Zukunft zu verbessern und sicherzustellen.
  6. Einberufung des Ältestenrates in dieser Sache, sowie ggf. Anpassung die Geschäftsordnung durch klärende Sätze.

Im Einzelnen:

1) Rechtswidrige Verweigerung von Antwort der AfD-Fraktion auf Bürgerfragen

Zu Beginn der Stadtverordnetenversammlung nahmen mehrere Bürger das 2017 neu geschaffene Recht wahr, Fragen von allgemeinem Interesse zu stellen, die in die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung fallen. Nachdem der Stadtverordnetenvorsteher Gerd Hibbeler (SPD) dem Bürgermeister Hali Öztas (ebenfalls SPD) als Vertreter des Magistrats die Möglichkeit zur beantwortet gegeben hatte, wollte auch die AfD-Fraktion von ihrem Recht Gebrauch machen, eine Antwort zu geben, zumal mindestens eine Antwort des Bürgermeisters nachweislich falsch war.

Diese Antwortmöglichkeit sowie Richtigstellung des Fehlers wurde der AfD-Fraktion vom Stadtverordnetenvorsteher in rechtswidriger Verweise verwehrt und diesem Umstand auch nach Protest und Verweis auf die konkreten Regelungen der Geschäftsordnung nicht abgeholfen.

Begründung:

Die Geschäftsordnung der Stadt Heusenstamm vom 17.3.2017 sieht dazu vor, dass der Magistrat sowie jede Fraktion die Möglichkeit hat, eine (und nur eine) Antwort auf jede von Bürgern gestellte Frage zu geben. Dazu heißt es im § 17(4) (Satznummerierung hinzugefügt):

„( 1) Vor der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung werden vor Eintritt in die Tagesordnung jeweils maximal eine halbe Stunde Fragemöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger angeboten. (2) Die Frage müssen in die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung gehören und von allgemeinem Interesse sein. (3) Die Fragen sollen so knapp gestellt werden, dass knappe und sachliche Antworten möglich sind. (5) Über die Zulässigkeit der Frage entscheidet der Stadtverordnetenvorsteher / die Stadtverordnetenvorsteherin.

(6) Von jeder Fraktion und Magistrat ist nur jeweils eine Antwort möglich.“

Daraus folgt:

a) Frage geht an die alle

Laut Satz 1 und Satz 2 gibt es für Bürger eine Fragemöglichkeit für Belange von allgemeinem Interesse, die in die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung fallen. Hier ist gerade nicht festgelegt, dass sich die Frage einseitig an den Magistrat richtet oder der Bürger verpflichtet wäre, festzulegen, von welchen Fraktionen oder Personen er konkret Antworten erwünscht. Es ist also schon durch diese Formulierung impliziert, dass sich die Frage an die gesamte Stadtverordnetenversammlung sowie den Magistrats richtet.

Alles andere würde auch dem Interesse des Bürgers widersprechen, der seine Fragen so erschöpfend, korrekt und sachlich wie möglich beantwortet haben möchte. Es spielt für ihn keine Rolle, von dem die Antworten gegeben werden und er erwartet, dass sich diejenigen selbstständig melden, die etwas zur Beantwortung seiner Frage beitragen können. Eine Festlegung durch den Bürger ist auch nicht möglich, da er nicht wissen kann, wer in der Lage ist, seine spontanen Fragen zu beantworten.

b) Antwortrecht für jede Fraktion und Magistrat

Satz 6 bestätigt dies noch einmal, denn hier wird klar geregelt, dass von „jeder Fraktion und Magistrat“ eine Antwort möglich ist. Das Wort „möglich“ ist hier offensichtlich so zu verstehen, dass jeder Fraktionen und dem Magistrat ein Recht eingeräumt wird, nämlich das Antwortrecht auf die Frage des Bürgers. Dieses Recht kann also jeder Fraktion oder dem Magistrat nach eigenem Ermessen uneingeschränkt wahrgenommen werden.

Das Wort „möglich“ bedeutet auch, dass nicht von jeder Fraktion und Magistrat eine Antwort gegeben werden muss, sondern die Angesprochenen auf ihr Recht verzichten können, wenn sie nichts zur Beantwortung der Frage beitragen können oder wollen.

Desweiteren ist zu anzumerken, dass im Satz 6 der Magistrat nicht als erstes sondern erst nach den Fraktionen genannt wird, was ein Hinweis darauf ist, dass das Antwortrecht der Fraktionen mindestens gleichwertig wie das des Magistrats, wenn nicht sogar höher, angesiedelt wurde.

Abwegig ist daher die vom Stadtverordnetenvorstehers vorgetragene Interpretation, das Wort „möglich“ würde ihm das Recht geben, frei zu entscheiden, wen er zu Wort kommen ließe und wen nicht. Da die Fraktionen und der Magistrat gleichberechtigt genannt sind (durch die Erstnennung sogar eher mit Tendenz zu den Fraktionen), und in der Geschäftsordnung kein solches Recht formuliert ist, gibt es dieses Recht auch nicht, zumal es in verfassungswidriger Weise dem Gleichbehandlungsgrundsatz Art. 3 Abs. 1 GG widersprechen würde. Wenn er einem der genannten Gruppen, nämlich dem Magistrat die „Möglichkeit“ gibt zu antworten, muss er dies auch allen anderen Genannten geben.

Das einzige Recht des Stadtverordnetenvorstehers ist, über die Zulässigkeit einer Frage an sich zu entscheiden, und dadurch ggf. überhaupt keine Antworten zu lassen, wobei auch hier strenge Maßstäbe anzulegen sind und eine willkürliche Erklärung der Unzulässigkeit ebenfalls rechtswidrig wäre.

c) Explizite Festlegung nach Diskussion im den Ältestenrat in 2017

Erschwerend kommt hinzu, dass der obige Satz 6 nach längerer Beratung im Ältestenrat genau zum Thema, wer antworten darf und wer das bestimmt, so gewählt wurde.

Im ersten Vorschlag fehlte nämlich die Formulierung, dass jede Fraktion ein eigenes Antwortrecht hat, so dass evtl. nur der Magistrat hätte antworten dürfen. Dies stieß nicht auf Einvernehmen, da von verschiedenen Fraktionen zum einen Einseitigkeit in der Beantwortung befürchtet wurde, zum anderen, evtl. andere Stadtverordnete genaueres Wissen haben könnten, das dem Magistrat durch fehlende Vorbereitungsmöglichkeit auf die spontane Frage des Bürgers nicht parat sein könnte.

Daher wurde einvernehmlich und einstimmig beschlossen, zusätzlich jeder Fraktion ein Antwortrecht zu geben. Um eine vorweggezogene Debatte zu verhindern und Antwortzeit im Sinne Aller zu begrenzen, wurde zusätzlich festgelegt, dass jede Fraktion und auch der Magistrat zu jeder Frage nur einmal antworten dürfen.

An dieser Diskussion haben alle Mitglieder des Ältestenrates, insbesondere alle Fraktionsvorsitzenden und sowie der Stadtverordnetenvorsteher und der Bürgermeister teilgenommen. Der Sinn und Zweck und die Bedeutung dieser Formulierung ist also allen, insbesondere dem Stadtverordnetenvorsteher, bekannt gewesen, so dass Behauptung, die Formulierung sei nicht eindeutig oder anderes zu verstehen, nur eine Schutzbehauptung sein kann.

2) Rechtswidrige Nichtbeachtung von Geschäftsordnungsanträgen

Nach § 23 (1) und (2) der Geschäftsordnung der Stvv. Heusenstamm können „Stadtverordnete jederzeit mit einem Antrag zur Geschäftsordnung durch Heben beider Hände melden“, der darauf abzielt, das weitere „Verfahren in der Stadtverordnetenversammlung“ zu regeln.

Der Antrag muss nach §23 (2) „unmittelbar nach Schluss eines Redebeitrags“ vorgetragen werden können.

Nachdem der Stadtverordnetenvorsteher, wie oben dargelegt, einseitig die Beantwortung der Fragen durch die Bürger nur an die eigene Partei in Person des Bürgermeisters weitergab und anderen Fraktionen eine Antwort verweigerte, meldete sich nicht nur der Stv. Carsten Härle (AfD) sondern auch der Stv. Dr. Benniger (FDP) mit einem Anträgen zur Geschäftsordnung, die vom Stadtverordnetenvorsteher unter Verstoß gegen § 23 (2) verweigert wurden.

3) Falsche Auskunft des Bürgermeisters und Verhinderung der Richtigstellung

Ein Bürger fragte, warum in der Neuplanung 2018 gegenüber der Planung aus 2017, der Gebäudekomplex auf Baufeld 6 durch die zusätzlichen Wintergärten noch näher an die Grundstücksgrenze herangerückt wurde.

Der Bürgermeister beantwortete diese Fragen so, dass er im Gegenteil darstellte, dass das Gebäude weiter von der Grundstücksgrenze abgerückt worden sei.

Diese Aussage ist nachweislich falsch (wobei hier kein Vorsatz unterstellt werden soll).

Tatsache ist: Abgerückt ist das Gebäude nur im Vergleich der Bauplanung 2017 gegenüber der Planung 2011, was aber nicht die Frage war. Im Vergleich 2018 zu 2017 ist das Gebäude bei Einbeziehung der Wintergärten im Gegenteil ein ganzes Stück näher an die Grundstücksgrenze herangerückt. Genau dies war auch in der Inhalt der Frage des Bürgers, bei der nicht nur der Vergleich „2017/2018“ sondern auch die erst seit „2018 geplanten Wintergärten“ erwähnt wurden.

Auch hier wurde rechtswidrig verhindert, dass der Stv. Härle auf den Fehler aufmerksam macht. Darüber hinaus hat er den Bürgermeister im Rahmen der Ältestenratssondersitzung während der Stvv. über seinen Fehler informiert und ihn aufgefordert, seine Aussage richtig zustellen, was leider unterblieben ist.

4) Weitere Mängel in der Sitzungsleitung

Weitere exemplarische Indizien für eine mangelnde Unparteilichkeit nach § 57 (4) HGO konnten in der Vergangenheit schon beobachtet werden:

a) Unterbrechung der ersten Rede des Stv. Härle 2016 nach ca. 3-4min mit dem Hinweis zum Ende zu kommen, nachdem zuvor ein CDU-Stv. ca . 15-20 min gesprochen hatte.

b) Am 23.11.17 stellte die AfD-Fraktion einen Antrag in Bezug auf die Feuerwehrsatzung und wartete darauf – wie allgemein üblich – zur Begründung des Antrags ans Rednerpult gebeten zu werden. Dies wurde vom Stadtverordnetenvorsteher unterlassen, um nach der Frage nach „weiteren Wortmeldungen“ nach wenigen Sekunden zu versuchen, direkt zur Abstimmung überzugehen, ohne dass der Antrag überhaupt vorgestellt wurde.

Auch hier wurde der Antrag zur Geschäftsordnung des Stv. Härle, bitte den üblichen Ablauf einzuhalten, dass ein Antrag zunächst vom Antragsteller begründet wird, zunächst nicht zugelassen, und dann abgelehnt mit der Behauptung, es hätte keine Wortmeldung gegeben. Der Stadtverordnetenvorsteher versuchte dann, die einzelne Teilsätze des Antrags als Abstimmungspunkte zu verlesen, was in dieser Form für die Stadtverordneten völlig unverständlich war.

Erst nach mehreren Interventionsversuchen, auch von anderen Stv., konnte der übliche Weg, dass ein Antrag immer zunächst von der antragstellenden Fraktion begründet wird, durchgesetzt werden.

Ein weitere kritikwürdiger Umstand ist, dass sich mehrere Stadtverordneten beschwerten, den Antrag nicht vorliegen zu haben. Statt nun darauf zu verweisen, dass ca. 30 Kopien des Antrags vorne auslagen und sich jeder einen hätte holen können, oder den Antrag zuvor an die Tische zu verteilen, wurde dieser Umstand verschwiegen und darauf verwiesen, dass die Stv. (gefälligst) ihre Mails lesen sollten.

Diese Art von Vorgehen trägt nicht zur effektiven und Förderung Arbeit der Stadtverordnetenversammlung bei, und ist damit auch nicht im Geiste des HGO § 57 (2), wo es heißt: „Der Vorsitzende fördert die Arbeiten der Gemeindevertretung gerecht und unparteiisch“.

c) In einer anderen Sitzung wollte der Stadtverordnetenvorsteher dem Antragsteller der AfD eine zweite Äußerung zu seinem eigenen Antrag nicht gewähren, der er bereits gesprochen habe. Hierzu ist festzustellen, dass die Geschäftsordnung § 22 (5) explizit ein bis zu zweimaliges Sprechen eines jeden Stv. vorsieht und darüber hinaus weitere Äußerungen:

i) „Die Begründung des Antrags“
iI) „das Schlusswort unmittelbar vor der Abstimmung“
III) „Fragen zur Klärung von Zweifeln“
iV) „persönliche Erwiderungen“

Auch hier wurde in einseitiger Weise nicht nur von den üblichen Abläufen bei anderen Fraktionen abgewichen, sondern auch versucht, entgegen der Geschäftsordnung das Rederecht des Antragstellers rechtswidrig zu beschneiden.

d) Es fällt immer wieder auf, dass bei Redebeiträgen der AfD teilweise erheblich störende Zwischenrufe zugelassen werden, wobei es die oberste Pflicht des Stadtverordnetenvorstehers ist, eine geordnete Debatte sicherzustellen, bei der jeder nacheinander ungestört reden kann. Auch dies wird bei anderen Fraktionen nicht zugelassen und verstößt gegen das Gebot der Unparteilichkeit.

5) Rügung der Rechtsverstöße und mangelnden Unparteilichkeit

Es ist festzustellen, dass der Stadtverordnetenvorsteher hier in mehreren Fällen rechtswidrig gehandelt hat und seine nach § 57 (4) HGO vorgeschriebene Unparteilichkeit verletzt hat.

In einem freien und demokratischen Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland ist die unbedingte Einhaltung der rechtlichen Regeln, Gesetze und Geschäftsordnungen unabdingbar. Jeder Anschein der Parteilichkeit oder Rechtsverstoß besonders bei Amtspersonen untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat und ist zu unterbinden, wobei hier strenge Maßstäbe anzulegen sind.

Um für die Zukunft den ordnungsgemäßen Ablauf der Stadtverordnetenversammlung, die uneingeschränkte Unparteilichkeit und Neutralität der Sitzungsleitung sicherzustellen und Rechtsverstöße zu verhindern, beantragt die AfD-Fraktion das Aussprechen einer Rüge in Bezug auf die Sitzungsleitung des Stadtverordnetenvorstehers.

Mit freundlichen Grüßen

 

Carsten Härle
AfD-Fraktionsvorsitzender Heusentamm

Probleme mit „Unbegleiteteten minderjährigen Flüchtlingen“ im Rainbow-House Heusenstamm

Wir möchten Ihnen eine Zuschrift an uns von Ende Dezember 2017 nahezu ungekürzt weitergeben, die einen Einblick in die tatsächliche Situation „Unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender“ (UMA) in Heusenstamm gibt. Interessant ist, dass dieser Bericht neben Meinungen und Einschätzungen des Einsenders Teile eines offiziellen Vortrags des Betreibers wiedergibt.

Unserer Meinung nach wird allein schon durch eklatante Differenzen zu Tatsachen und Tenor der Aussagen in Presse und eigenen Veröffentlichungen der PP zu Teilen dieser Darstellung deutlich, dass sowohl bei dem Betreiber, der Polizei als auch der Verwaltung Dinge bekannt sind, die der Öffentlichkeit nicht konsequent zugänglich und neutral gemacht werden, sondern vielmehr strukturell verschwiegen werden, und die in Zukunft erhebliche Probleme erwarten lassen.

Wir weisen darauf hin, dass der Inhalt der Zuschrift die Ansicht des Einsenders wiedergibt, die mit unserer Meinung nicht unbedingt übereinstimmt. Rechtschreibung des Einsenders inkl. Rechtschreibfehler wurden eins-zu-eins übernommen. 

Aussagen von Herrn Welzel haben wir gegenüber Aussagen und Meinungen des Einsenders fett hervorgehoben.

„Wir haben letzte Woche während der Sitzung der Kreisjugendhilfe einen Vortrag über die pädagogische Arbeit mit UMAs im Rainbow House Heusenstamm gehört.

Berichtet hat Herr Welzel von der Paritätische Projekte gemeinnützige GmbH (PP).

[…] Es handelt sich ausnahmslos um junge Männer. Aktuell sind es noch 48, von denen die letzten im Januar 2018 volljährig werden.

Herr Welzel berichtete von durchaus turbulenten Zeiten mit etlichen Polizei- und Feuerwehreinsätzen. Die pädagogische Arbeit gestaltete sich erwartungsgemäß schwierig. Die Jugendlichen […] werden stark von im Ausland lebenden Familienmitgliedern beeinflußt. Ein geregelter Tagesablauf ist nicht durchzusetzen.

[…] Herr Welzel erwähnte die Existenz von Peergroups, zu den Mitgliedern dieser Gangs ist kein Zugang zu finden.

Zu den Betreuern (ein Betreuer auf zwei Asylbewerber) zählt auch ein afghanischer Anwalt. Von den momentanen Insassen sind 18 anerkannte Asylberechtigte, bei 15 wurde der Antrag abgelehnt und bei weiteren 15 ist das Verfahren noch in der Schwebe. […]

Hier sind Fördermöglichkeiten wie EQ (Einstiegsqualifizierung) und Perjuf (Perspektiven für junge Flüchtlinge) angedacht. Es gibt nicht ein einziges Beispiel einer gelungenen Integration.

Es ist nicht zu erwarten, daß hier einmal mit einer Arbeitsaufnahme zu rechnen ist, zumal auch alle irgendwelchen psychischen Probleme zu haben scheinen.

Völlig ungewiß ist die Wohnsituation ab Januar. Das Rainbow House soll als Lehrlingswohnheim genutzt werden. Wo die „Goldstücke“ ab Januar wohnen werden, weiß noch keiner, gut möglich, daß sie überwiegend im Rainbow House verbleiben und da ambulant betreut werden.

Herr Welzel sieht diese Möglichkeit mit großer Sorge. Momentan gibt es in der Einrichtung noch Security ( allein das ist schon unglaublich).

Herr Welzel rechnet damit, daß bei ambulanter Betreuung und Wegfall der Security, also wenn man das Haus sich selbst überläßt, der Terror einzieht. Das hat er genauso gesagt. Es gibt nämlich eine ganze Anzahl polizeibekannter Gefährder, die dann versuchen werden, die Bewohner zu beeinflussen.

Diese Gefährder haben Dinge wie Vergewaltigungen, Messer- und andere tätliche Angriffe etc. auf dem Kerbholz. Herr Welzel berichtete, daß der Staatsanwalt trotz Verdunkelungsgefahr in diesen Fällen bisher von Haftbefehlen abgesehen hat. Unglaublich, aber wahr.

Es ist davon auszugehen, daß in allen Einrichtungen dieser Art ähnliche Erfahrungen gemacht werden. Von den gestern Anwesenden soll keiner mehr behaupten, man habe das alles nicht wissen können.“

Wir denken, dass hier den Bürgern endlich reiner Wein zur Situation und weiteren Planung eingeschenkt werden muss, anstatt solche Zustände, sollten sie auch nur teilweise stimmen, weiterhin unter den Tisch zu kehren und zu vertuschen. Hier sind vor allem drei Problempunkte im Zusammenhang mit minderjährigen Flüchtlingen zu nennen:

1) Immense Kosten: Jeder der ca. 70.000 minderjährigen Flüchtlinge (UMA) in Deutschland kostet pro Monat ca. 5000€, also 60.000€ pro Jahr, womit für Heusenstamm für 50 bis 100 UMAs allein 3-6 Millionen Euro pro Jahr zu veranschlagen sind, auch wenn diese Kosten sehr geschickt über Kreisumlagen, Landesgelder und Bundesgelder sowie Umbuchungen aus dem Programm „Demokratie Leben“ in Teilen verschleiert werden. Letztlich werden sie aber von den Bürgern über höhere Steuern, abgesenkte Renten oder höhere Abgaben bezahlt.

Der Städte- und Gemeindebund schätzte die Ausgaben für ca. 70.000 unbegleitete Minderjährige in Jahr 2016 auf bis zu 2,7 Milliarden Euro. Siehe auch „DIE WELT“vom 3.1.2017.

2) Falsche Altersangaben: Ein weiteres Problem ist die Tatsache, dass ca. ein erheblicher Teil falsche Altersangaben macht und tatsächlich nicht minderjährig ist, womit überproportionale Kosten sowie bei Ablehnung eines Asylantrages erhebliche Abschiebehindernisse erzeugt werden. Beispielsweise war der „minderjährige“ Mörder der Maria Ladenburger nicht 17 sondern 34 Jahre alt, und hätte sich bei korrekter Altersfeststellung nicht in Deutschland aufhalten dürfen.

„Etwa 40 Prozent der UMF sind gar nicht minderjährig, schätzte die Münchner Sozialreferentin Brigitte Meier (SPD) vergangenes Jahr. In Hamburg hat der Senat auf Anfrage eines CDU-Abgeordneten mitgeteilt, dass 45 Prozent der „minderjährigen“ Flüchtlinge beim Alter schummeln.“

„Jeder zweite „minderjährige Flüchtling“ (UMF) ist älter als 18 Jahre“

3) Kriminalität: Auch wenn die Verwaltungen und professionellen Flüchtlingsbetreuungen darüber nicht gerne reden, ist es doch ein offenes Geheimnis. Es gibt gerade unter den jugendlichen Asylmigranten erhebliche Probleme mit Kriminalität.

In Bremen sind laut einem Polizeisprecher „rund 200 Flüchtlinge unter 20 Jahren registriert, die regelmäßig durch Straftaten auffallen“. Es gebe „ein echtes Problem mit kriminellen minderjährigen Flüchtlingen“ sowie „richtige Gangs mit Straßenkindern, die etwa durch Straßenüberfälle, Taschendiebstähle oder Drogenhandel auffallen“.

Die Zeitungsüberschriften „Flüchtling ersticht…“ machen inzwischen auch bei Jugendlichen als Opfer nicht mehr halt, wie z.B. die Fälle Kandel, Lünen, Frankfurt und Brandenburg zeigen.

Das sind Zustände, die wir hier vor wenigen Jahren nicht hatten und sie auch nicht haben wollen.

 

Update 22.2.2018, Nachtrag in eigener Sache und Zusatzinformationen:

Gegenüber einer früheren Version wurde die abgedruckte Zuschrift etwas gekürzt, was im folgenden beschrieben ist. Weiterhin möchten wir hier ein paar Zusatzinformationen beisteuern, die uns Herr Welzel freundlicherweise über seine Anwältin zu der Zuschrift hat mitteilen lassen.

Warum Herr Welzel diese Zusatzinformationen nicht direkt per Mail oder telefonisch an uns übermittelt, sondern über seine Anwältin, und darüber hinaus uns bzw. dem Einsender seine persönlichen Einschätzungen und Meinungen zu der Sache untersagen will, die klar und deutlich von den Aussagen von Herrn Welzel zu abgegrenzt sind, ist uns etwas schleierhaft.

  1. Bei der Höchstbelegung hatte sich ein Irrtum des Zusenders eingeschlichen und es wurde fälschlicherweise behauptet, dass dort 2015 98 Personen untergebracht worden seien. Weitere Recherchen haben ergeben, dass das ehemalige Hotel laut FNP vom 2.4.2016 etwas widersprüchlich bis zu „90“ oder auch „150“ Flüchtlinge behergen soll. Mal wird am 6.11.15 in der Offenbach-Post unter der Überschrift „150 junge Flüchtlinge ziehen ins Rainbow-Hotel“  berichtet, dass bis „Rund 150 sogenannte unbegleitete Jugendliche sollen spätestens Mitte Dezember nach und nach im Kreis eintreffen und nach Heusenstamm kommen.„, an anderer Stelle heißt dann „Gedacht ist es für 90 Jugendliche, die ohne Eltern nach Deutschland gekommen sind. „.  Die tatsächliche Sachlage ist hier also etwas verworren, so dass wir den Satz entfernt haben. Herr Welzel ließ über seine Anwältin noch eine weitere Zahl mitteilen, dass die Einrichtung „für maximal 58 Jugendliche und junge Erwachsene zugelassen“ sei. Wie diese verschiedenen Zahlen zusammenpassen, versuchen wir zu recherchieren und werden über Ergebnisse berichten. In jedem Fall wurde die Zahl 98 nicht Herrn Welzel in den Mund gelegt, sondern beruht auf (vermeintlicher) eigener Kenntnis des Zusenders.
  2. Aussagen von Herr Welzel haben wir zur besseren Abgrenzung von Aussagen und Meinungen des Einsenders fett hervorgehoben.
  3. Unklare Aussagen über die Art von Hilfestellungen des afghanischen Anwalts haben wir entfernt. Herr Welzel lässt dazu über seine Anwältin mitteilen, dass der „Betreuer afghanischer Herkunft, der zufällig auch Anwalt ist“ nicht „zugleich als Betreuer und Rechtsbeistand für die Jugendlichen tätig“ sei (was in der ursprünglichen Version auch nicht behauptet wurde) sondern „zur Beratung bei soziokulturellen Anpassungsschwierigkeiten eingestellt wurde, um den Jugendlichen kulturell bedingte Unterschiede in ihrer Muttersprache erklären zu können„. Warum der Anwalt hier den Jugendlichen nicht wenigstens bei Übersetzung und grobem Verständnis von Asyl-, Leistungs- oder Berufungsschreiben behilflich sein soll (ohne Rechtsbeistand zu sein), zumal die PP auf Ihrer Webseite explizit beim „Kompetenzerwerb zu rechtlichen Fragen“ unterstützen will, bleibt im Dunkeln.
  4. Zu einer Aussage bzgl. der Prognose der Schulabschlüsse gingen widersprüchliche Zeugenaussagen ein, so dass wir diese zunächst bis zur weiteren Klärung entfernt haben. Herr Welzel lässt dazu über seine Anwältin mitteilen, dass „davon auszugehen“ sei, dass einige Jugendliche „sogar den Realabschluss schaffen werden“ sowie „mehrere Jugendliche bereits eine Ausbildung begonnen haben„. Weiterhin würden Jugendliche „einen Teil ihres Ausbildungsgehalts freiwillig an die Einrichtung abgeben„, was wir durchaus für löblich erachten, denn schließlich können damit die monatlichen Kosten, die nach obigen Durchschnittswerten durchaus 5000€-6000€ betragen können, um mehrere zig wenn nicht sogar mehrere hundert Euro zum Vorteil des Steuerzahlers gesenkt werden.
  5. Zum Thema „Beispiele gelungener Integration“ habe Herr Welzel laut seiner Anwältin „stolz … von einem Jugendlichen seiner Einrichtung berichtet, der tätlich angegriffen wurde und sich – anstatt zurückzuschlagen – an die Polizei wandte“ und dies als „Beispiel gelungener Integration angeführt„. Eine Rückfrage unsererseits beim Einsender hat ergeben, dass er dieses Beispiel durchaus gehört hatte, aber bei seiner persönlichen Meinung in dem Bericht bliebe, dass er in dieser Tat noch kein „Beispiel gelunger Integration“ erkennen könne.
  6. Angesichts von zumindest anfangs „turbulenten Zeiten“, und mancher für den normalen Europäer sicherlich etwas befremdlichen Vorfälle, u.a. von von nahezu abstrusen Streitereien beim Essen, kam der Einsender zur seiner subjektivem, wenn aus unser Sicht etwas hart und überspitzt formulierten Einschätzung, dass dort „alle irgendwie psychische Probleme zu haben scheinen“. Freundlicherweise hat Herr Welzel über seine Anwältin noch ergänzen lassen, dass wohl „bei 37% der Jugendlichen von Posttraumatische Belastungsstörungen erkennbar sind.“, was nicht im Widerspruch zur subjektiven Einschätzung des Einsenders steht, sondern wohl eher geeignet sein könnte, seinen Eindruck noch zu verstärken. Dass diese Aussage nicht als Herrn Welzel zugeschrieben unterstellt werden kann, sieht man schon an den Wörtern „irgendwie“ und „scheinen“, die Herr Welzel wohl so niemals verwendet hätte und gerade ein Ausdruck eines persönlichen und subjektiven Eindrucks sind.
  7. Herr Welzel lässt uns freudlicherweise über seine Anwältin den Grund für die vom Einsender getätigte Aussage „ein geregelter Tagesablauf lässt sch nicht durchzusetzen“ mitteilen. Dies ließe sich seiner Meinung nach „aufgrund der verschiedenen Tagesabläufe In verschiedenen Schulen und Kursen nicht organisieren“, was kein Widerspruch ist, wobei das bemängelte „Verschweigen“ dieser Information durch den Einsender sicherlich auch der Kürze des Berichts geschuldet ist. Uns sind aber auch Aussagen über gewisse Unterschiede im Schlaf- und Aufstehverhalten der Bewohner zum Vergleich zu schon hier länger lebenden Jugendlichen bekannt geworden, die rein theoretisch geeignet wären, einen geregelten Tagesablauf zumindest etwas zu stören. Dies zum Thema „Verschweigen“.
  8. Aussagen zur fehlenden Anerkenntnis der Einrichtung und ihrer Betreuer durch die Jugendlichen sowie eine Formulierung mit „deutscher Überheblichkeit“ wurden entfernt, nachdem hier inzwischen sehr widersprüchliche Aussagen eingegangen sind. Herr Welzel ließ über seine Anwältin mitteilen, dass in „der Gründungsphase zunächst ein Vertrauensverhältnis aufzubauen war“ sowie „die Jugendlichen […] zunächst lernen müssen, sich als hilfsbedürftig  anzuerkennen„. Wir sind der Meinung, dass man aufgrund dieser Darstellung durchaus zu dem Schluss kommen könnte, dass es zum einen am Anfang nicht immer ein gutes Vertrauensverhältnis bestand und zum anderen, dass Jugendliche Probleme mit der Anerkenntnis ihrer Hilfsbedürftigkeit und damit folgerichtig auch mit den angebotenen Hilfen gehabt haben könnten. Wer sich anfänglich nicht als hilfsbedürftig anerkennt, sondern das erst lernen muss, kann in dieser Anfangsphase durchaus auch Probleme mit der Anerkenntnis der gutgemeinten und sicherlich notwendigen und sinnvollen Hilfsangeboten und den sie vermittlnden Betreuer haben. Dass hilfebedürftige, psychisch labile oder hilfebedürftige alte Menschen sich oft nicht helfen lassen wollen und die Hilfsangebote nicht anerkennen, ist bei vielfältigen Hilfseinrichtungen und Betreuern durchaus ein bekanntes Problem.Der Spiegel schreibt dazu:
    Psychisch Kranke sind oft uneinsichtig, bagatellisieren oder leugnen ihre Probleme. Deshalb dauert es häufig Jahre, bis jemand die Therapie annimmt, die schon längst notwendig und hilfreich gewesen wäre“, sagt Helmut Kolitzus, Facharzt für psychosomatische Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie. Dafür gibt es verschiedene Ursachen. Betroffene kennen viele vermeintliche Argumente, die gegen den Besuch eines Psychologen sprechen. „Das hilft eh nicht“, „Der Psychologe ist ein Stümper“ oder „Ein Paartherapeut hetzt dich nur gegen mich auf.„.Man sieht, wie es möglich ist, dass psychisch Hilfebedürftige ihren eigentlichen Helfer fälschlicherweise als ihren sogar Gegner oder gar Feind sehen und radikal ablehnen können. Der Weg von dieser Ablehnung zur Anerkennung kann durchaus ein „jahrelanger“ sein.Die Aussage ist also ein subjektiver Eindruck aber selbst wenn man sie als Tatsachenbehauptung verstehen wollte, wäre sie nicht wirklich falsch, denn ein zumindest anfängliches „Nicht-Anerkennen“ drängt sich nach der Beschreibung der Problematik von Herrn Welzel geradezu auf.Wir würden uns sehr freuen, wenn Herr Welzel uns hier weitere Details zur Problematik des Vertrauensaufbaus und dem Vermitteln der Anerkenntnis der Hilfsbedürfigkeit und der Hilfsangebote sowie der sie vermittelnden Betreuer bei den Jugendlichen zukommen lassen würde, bei denen nach Mitteilung seiner Anwältin „zu 37% … Posttraumatische Belastungsstörungen erkennbar sind.“ und bei denen er wohl Erfolge zu verzeichnen hatte.
  9. Herr Welzel will uns über seine Anwältin u.a. untersagen lassen, dass wir meinen, dem Betreiber, der Polizei und Verwaltung sind Dinge bekannt sind, die der breiten Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden. Wir finden dieses Ansinnen befremdlich, denn die Meinungsfreiheit und Zensurfreiheit ist in GG Art 5 festgeschrieben und unsere Einschätzung ist eine solche zu schützende Meinung. Unsere Aussage wäre aber sogar dann nicht falsch, selbst wenn man sie als Tatsachenbehauptung interpretieren wollte, denn es lässt sich weder über die Webseite der PP GmbH, noch über die Polizeimeldungen, noch über die Webseite der Stadt Heusenstamm, noch über die Webseite der Kreisverwaltung Offenbach-Land, noch über die Webseite des Rainbow-Centers (hier wird sogar noch der Eindruck erweckt es gäbe das ehemalige Hotel noch) oder andere öffentlicher Verwaltungen, noch über irgendwelche Zeitungen (z.B. OP-Online), wo durchaus mehrfach über das Rainbow-House berichtet wurde, etwas zu den hier bekannt gewordenen nicht unproblematischen Tatsachen recherchieren oder lesen. In allen von uns gefundenen und recherchierten Berichten wird einseitig und auschließlich positiv und über erfolgreiche Projekte berichtet, aber nirgendwo auch der hier dargestellte andere Teil der Wahrheit erwähnt. Mit anderen Worten wird dieser Teil „vorenthalten“ oder sogar „struktuell unterdrückt“, denn mit Zufall ist diese einseitige Berichterstattung auch von der PP selbst sicher nicht zu erklären. Ein Volkssprichwort, dem wir uns hier ausdrücklich nicht in dieser Härte anschließen, geht sogar noch weiter: „Die halbe Wahrheit ist eine ganze Lüge“. Aus unserer Sicht können wir noch nicht einmal einschätzen ist, ob die verfügbaren Berichte überhaupt die „halbe Wahrheit“ erreichen, so dass hier noch erheblicher Aufklärungsbedarf besteht.
  10. Die von Herrn Welzel beanstandeten Aussagen in der Zuschrift haben wir im Sinne einer neutralen, mehrere Seiten hörenden Berichterstattung und im Sinne des friedlichen Miteinanders ohne Anerkenntnis einer juristischen Verpflichtung entfernt. Wir machen hier auch nochmals darauf aufmerksam, dass wir – wie bereits ursprünglich deutlich gemacht – einen Leserbrief veröffentlicht haben, der zum einem nicht unbedingt unserer Meinung oder unserer Wortwahl entspricht und  zum wir zum anderen trotz erfolgter Vorprüfung und Plausibilisierung nicht für jede Meinung oder Aussage des Einsenders Verantwortung übernehmen können. Ein Unterlassungsanspruch besteht daher nicht, zumal sich praktisch alle Beanstandungen auf den Leserbrief beziehen, bei denen eine Wiederholungsgefahr regelmäßig auszuschließen ist.
  11. Zuletzt laden wir Herrn Welzel ganz herzlich ein, sich mit uns jederzeit in Verbindung zu setzen, um in einem persönlichen Gespräch, oder hier im Blog, in einem Vortrag in unserer Fraktion, im Rahmen einer Podiumsdiskussion oder ggf. auch in der Stadtverordnetenversammlung, weitere Informationen zum Rainbow-House, seiner Arbeit und den heutigen und ehemaligen Bewohnern zur Verfügung zu stellen oder seine Standpunkte zu vertreten. Wir empfehlen hier außerdem eine direkte Kommunikation, da der Umweg über ein oder mehrere Anwälte durchaus Zeit-, und kostenintensiv sein könnte. Eine Verschwendung von letztlich öffentlichen Geldern von Fraktionen oder über Steuergelder beauftragte GmbHs (wie der Betreiber des Rainbow-Houses) durch indirekte und unnötige Kommunikation über Anwälte halten wir aus haushaltspolitischen Gründen und im Sinne der Steuerzahler für unverantwortlich.