Presseerklärung: Verwaltungsgericht erklärt die Bewertung Härles durch den Verfassungsschutz für rechtswidrig und bestätigt Fortbestand des Deutschen Reiches nach 1945

Das Verwaltungsgericht Köln hat am 22.12.2022 in seinem Urteil 13 K 2736/19 festgestellt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) rechtswidrige und unzutreffende Bewertungen in Bezug auf Carsten Härle vorgenommen hat.

In seinem Prüfbericht zur AfD 2019 führte das BfV zum AfD-Mitglied Härle aus:

„Dabei greift er bekannte rechtsextremistische Verschwörungstheorien auf und versteigt sich zu der Aussage, dass das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen sei“.

Das Gericht belehrte das BfV, dass der Fortbestand des Deutschen Reiches nach 1945 die geltende Rechtsprechung des BVerfG und gerade keine abwegige Verschwörungstheorie sei. Dies sollte als juristisches Grundwissen eigentlich auch dem BfV bekannt sein. Die Äußerung des BfV verstoße gegen das Sachlichkeitsgebot und sei damit rechtswidrig.

Der Lokalpolitiker hatte im Zuge der Diskussion zum völkerrechtlichen Status der Bundesrepublik und des Reichsbürgerphänomens zutreffend darauf hingewiesen, dass sich allein aus der Aussage, „das Deutsche Reich sei 1945 nicht untergegangen“, kein Rechtsextremismus, kein Reichsbürgertum und auch keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen ableiten ließen, da dies schließlich auch vom Bundesverfassungsgericht sowie der Bundesregierung vertreten werde. Er verwies dabei u.a. auf die entsprechende Pressemeldung der Bundesregierung vom 30.6.2015.

In offenkundig vollkommener Unkenntnis der Rechtlage, oder ggf. sogar vorsätzlicher Missachtung derselben, stellte sich das Bundesamt für Verfassungsschutz frontal gegen das Bundesverfassungsgericht und stellte Härle bezüglich dieser Aussage unzutreffend als rechtsextremistischen Verschwörungstheoretiker dar.

Als einer der wenigen Einzelpersonen griff er den Prüfbericht auf inhaltlicher Ebene gerichtlich an.

Seiner Meinung nach verwechselt das BfV hier offensichtlich den Schutz der etablierten Parteien mit dem Schutz der Verfassung, verfolgt eine eigene politische Agenda und stellt damit zunehmend selbst eine Bedrohung für genau die freiheitlich demokratische Grundordnung da, die es eigentlich zu schützen vorgibt.

Der Staatsrechtler Prof. Murswiek hatte in seiner Analyse des Gutachtens am 7.11.2019 bereits Ähnliches festgestellt und attestierte dem BfV zudem „schwerwiegende Begründungsdefizite, mangelhafte Qualitätssicherung, Unkenntnis sowie groteske Fehlbewertungen“, was heute durch das Verwaltungsgerichtsurteil untermauert wurde.

Auch in der Verhandlung selbst trat die schon in Prof. Wageners Buch „Kulturkampf um das Volk“ beschriebene „befremdlich unseriöse Arbeitsweise des BfV“ zu Tage, denn das BfV versuchte ursprünglich durch Falschbehauptungen das Gericht über die Kenntnis des Zusammenhangs der Aussage zu täuschen und dann durch Einreichung endloser Abhandlungen über „Reichsbürger und Selbstverwalter“ wider besseres Wissen die wahre Tatsache des Fortbestands des Deutschen Reichs nach 1945 als Reichsbürgerideologie abzutun und den Kläger als Reichsbürger abzustempeln, was der Kläger entschieden zurückwies. Im weiteren versuchte die promovierte Vertreterin des BfV wenige Tage vor der Verhandlung, den Beschwerdeführer mit weiteren unvollständig eingereichten ca. 70 Seiten zusammenhanglosen und substanzlosen Vorhaltungen fernab des Klageinhalts zu diskreditieren. Als dies auf wenig Verständnis bei den Richtern stieß, versuchte sie sich vergeblich mit abwegigen Neudefinitionen des Wortes „versteigen“ zu retten, bis die Richter ihr aus dem Duden vorlesen mussten.

Auf die Frage der Richter, ob das BfV die angegriffenen Äußerungen auch in Zukunft wiederholen wollte, gab das BfV zunächst zähneknirschend zu, dass man das wohl „so nicht wiederholen würde“, und – wenn überhaupt – einige klarstellende Erläuterungen ergänzen müsste, aber erklärte schon kurz darauf, dass es für das BfV „nichts zu bereuen gäbe“ und daher weiterhin die vollständige Klageabweisung beantrage werde.

Es ist schon mehr als befremdlich, wenn sich ein Inlandsgeheimdienst in fast schon orwellscher Manier der Sprachneudefinition widmet, um unschuldige Bürger ungestraft diffamieren zu können und sogar in offensichtlichen, selbst eingestandenen Fehlern keinerlei Grund sieht, etwas zu bereuen oder von diesem rechtswidrigen Verhalten abzulassen.

Es stellt sich also die Frage „Wer schützt die Bürger und das Grundgesetz vor diesem Verfassungsschutz?“, zumal diese Bundesbehörde zahlreiche rechtliche Sonderprivilegien genießt, deren sie sich aufgrund ihrer mangelhaften und teilweise grotesken Fehlbewertungen zunehmend unwürdig erweist und sich damit selbst zu einer Bedrohung der freiheitlich demokratischen Grundordnung entwickelt.

Das Urteil ist auch in Bezug auf Maßnahmen des AfD-Vorstands Hessen gegen Härle von Bedeutung, denn dieser verhängte 2019 aufgrund der Erwähnung in diesem Prüfbericht sowie mit angeblichen Verstößen gegen Parteigrundsätze, die aber zwischenzeitlich oft schon Parteiprogramm geworden sind (wie z.B. die DEXIT-Forderung), drei Tage vor der Kreisvorstandswahl eine Ämtersperre.

Ähnlich wie Merkel schon das Rückgängigmachen einer Wahl forderte, beschloss der damalige Vorstand namentlich Robert Lambrou, Klaus Herrmann, Rainer Rahn, Florian Kohlweg, Bernd Vohl, Heiko Scholz, Mary Kahn, Volker Richter und Maximilian Müger einstimmig, die ihnen nicht genehme, aber sich abzeichnende demokratische Wahl Härles zum Kreisvorsitzenden mit allen Mitteln zu verhindern. Der Hessenchef hielt es dabei wohl zusätzlich noch für erforderlich, seinen Parteikollegen Härle mit theatralisch im Fernsehen geäußerten „Ekel“ zu beschädigen.

Bei dem von Härle umgehend angerufene Landes-Schiedsgericht deckten die Schiedsrichter Thomas Försterling, Wolfram Winkler und Karl Hermann Bolldorf dieses Vorgehen und stellten sich allen Ernstes auf den mit dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit unvereinbaren Standpunkt, dass allein die pure Erwähnung im Prüfbericht des BfV, ohne jegliche weitere Analyse, also damit vollkommen unabhängig von dessen Korrektheit, bereits ein „zwingender“ Grund sei, eine Ämtersperre auszusprechen.

Während das Verwaltungsgericht Köln das Bundesamt für Verfassungsschutz immerhin „schon“ nach drei Jahren in seine rechtlichen Schranken verwies, hat das von Härle angerufene AfD-Bundesschiedsgericht es bis heute nicht geschafft, sich mit diesem schwerwiegenden Eingriff in die demokratische Organisation der Partei durch den Landesvorstand Hessen unter Führung von Robert Lambrou zu befassen.

Die Uneinsichtigkeit des BfV bei offensichtlichen Fehlern und Rechtsverstößen spiegelt sich leider auch beim Landesvorstand der AfD Hessen wieder, denn Lambrou, Vohl und Müger erklärten auch 2022 nichts zu bereuen, das Parteiausschlussverfahren weiterzuverfolgen bzw. wieder so zu handeln, obwohl inzwischen die meisten Punkte widerlegt oder zum Parteiprogramm geworden sind. Lambrou ließ es sich dabei nicht nehmen, gegenüber der Hessenschau seinen Ekel erneut zu bekräftigen, wobei fraglich bleibt, ob sich sein Ekel auch auf gegen seinen Willen zum Parteiprogramm gewordene Punkte bezieht.

Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts ist jedenfalls nun ein weiterer Punkt obsolet geworden.

Siehe auch:

Presseerklärung: Gutachten: Prüfbericht zur AfD enthält „groteske Fehlbewertungen“ gegenüber Carsten Härle durch den Verfassungsschutz

Gerichtstermin 22.12.2022, 10:00, VG-Köln: Verleumdung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

56 Gedanken zu „Presseerklärung: Verwaltungsgericht erklärt die Bewertung Härles durch den Verfassungsschutz für rechtswidrig und bestätigt Fortbestand des Deutschen Reiches nach 1945“

  1. Solange es Männer im Format eines „Herzogs“ wie Carsten Haerle gibt, die das Schwert des Geistes zu führen wissen, ist das Deutsche Reich nicht nur weiterhin existent als Nation und daher nicht verloren, sondern erweist sich darüber hinaus als wehrhaft, weil durch seine blitzende Klinge, die „Satansbrut“ aus ihren finsteren Winkeln aufgescheucht und allen sichtbar mit ihren finsteren Machenschaften vor Augen geführt wird ganz im Sinne des berümhten Rumpelstilzchens.
    Danke Carsten Haerle. Eine wahrhaft fröhliche, ermutigende Botschaft zu den Festtagen. Ein Licht in diesen trüben Zeiten.
    Gottes Segen über Carsten Haerle und seine Familie. Friedrich Bode, Pastor i.R.

    1. Ein Dankeschön an diesen besonderen klugenHERRN HAERLE-für dieses Durchhaltevermögen und die Zuversicht gegen so viele widerliche Lügner und Ignoranten sich zu stellen .Danke Danke Danke ❤️ liche Grüße aus dem schönen Erfurt und ich wünsche ihnen ein gesegnetes Wiehnachtsfest!

    2. Ich danke für Ihre Worte, die so deutlich sind, wie kaum ein anderer hätte es beschreiben können!
      Danke und Gottes Segen für Sie und Ihre Familie 🙏!
      Gott schütze unser deutsches Vaterland!

    3. Als Bürger des Deutschen Reichs kann ich mich den Ausführungen des Herrn Bode nur mit Freude anschließen!
      Hochachtung Herr Haerle – Ihnen wünsche ich einen guten Rutsch ins neue Jahr und darf Ihnen zu ihrem Kampfesmut beglückwünschen und für ihren weiteren Weg, Gottes Segen wünschen!
      MfG – Norbert Möckel

    4. Bitte verschonen Sie doch Carsten Höhle mit ihrem ungewollten „Gottessegen“ ihrer Pädosekte. Darauf kann wirklich jeder gesunde Deutsche, erst recht als Eltern, ebenso verzichten wie auf ihren Universalismus, Schuldkult, Feindesliebe usw.

    5. Bitte verschonen Sie doch Carsten Härle mit ihrem ungewollten „Gottessegen“ ihrer Pädosekte. Darauf kann wirklich jeder gesunde Deutsche, erst recht als Eltern, ebenso verzichten wie auf ihren Universalismus, Schuldkult, Feindesliebe usw.

      1. Also bitte! Das alte Reich war heilig, weil Christus in seiner Mitte Stand. Das sagt Kanzler Rainald von Dassel im Jahr 1148. Es wird schon etwas dran sein. Sollten wir nun nicht auf das erneute Auftreten des endzeitlichen staufischen Adler-Geschlechtes, das nicht vergehen kann bis zur gewisslichen Wiederkunft unseres lieben Herrn, warten? So war jedenfalls eine Weissagung aus dem 13. Jahrhundert am Hofe Kaiser Friedrichs II.

  2. wo ist das aktenzeichen des gerichts zu diesem thema?

    immer, wenn ich nachfragen muß,
    weil dinge nicht sauber dargestellt werden, bin ich grundsätzlich mißtrauisch.
    das ist leider das niveau des mainstreams…

    1. Das Aktzenzeichen lautet 13 K 2736/19. Gestern war zunächst die mündliche Verhandlung, in der das Urteil ohne ausführliche Begründung gefällt wurde. Die schriftliche Ausfertigung mit Begründung wird es erst im nächsten Jahr geben. Da der meiner Ansicht aus der Rechtswidrigkeit sich ergebende Widerrufsanspruch nicht gewährt wurde, bin ich auf die Begründung in diesem Punkt ebenfalls gespannt. Ggf. wird es dann hier noch eine weitere Runde geben. Die Rechtswidrigkeit der Bwertung des BfV selbst können Sie aber aus den verlinkten Presseerklärungen und den Zitaten aus dem Buch von Prof. Wagener ohne weiters selbst ableiten. Hierfür gab es im Grunde nur noch den offizielllen Gerichtsstempel.

      Mit freundlichen Gruß
      Carsten Härle

      1. Könnt ihr denn nichts gegen diese Grundstücksteuer machen ?mir ist bei dieser Sache nicht wohl ….Ich hab das Gefühl das da wieder der Bürger abgezockt werden wird …..sos Ich will das nicht machen …mit freundlichen Grüßen…..

      2. Der Grund ist ganz einfach:
        Man kann die BRD nicht mit Aussicht auf Erfolg verklagen. {Das hat meiner Erinnerung nach so sogar schon mal in einer Zeitung, ich glaube Die Welt, gestanden.}
        Man kann ein korrektes Urteil gegen die BRD nur, und ausschliesslich, durch öffentlichen Druck erzwingen.
        Siehe z.B. die Gustl Mollath Affäre.

      3. Ohne Schärfen des geistigen Schwertes würde unsere Nation untergehen. ❤ Herzlichen Dank für Ihre der Wahrheit zugeneigten Anstrengungen. Ich wünsche Ihnen großartige Ergebnisse im Neuen Jahr.

      4. Danke, daß es noch Männer wie Sie, Herr Haerle, gibt, die ein Amt innerhalb der Volksvertretung ernst nimmt und sich mit Herzblut dafür einsetzt.
        Ich habe mir eine Zeitlang die Diskussionen im Bundestag angesehen und war erschrocken über die Lügen,ist denen gute Leute aus dem Feld geschlagen werden sollen
        Aber zum Glück setzt sich das Gute und Richtige durch.
        Noch einmal vielen Dank für Ihren Einsatz. So jemand, wie macht uns Bürgern Mut. Ich werde mich auchoy dem Buch von Prof. M. Wagner beschäftigen.
        Alles Gute für Sie und Ihre glückliche Familie für das Neue Jahr 2023
        Gabriele Hergert

    2. Ich bin grundsätzlich misstrauisch wenn jemand selbst nicht in der Lage ist zu überprüfen aber andere der Falschmeldung betitelt , ja das was du machst ist Hetze , und nicht die anderen !

    3. Urteil zum Deutschen Reich findet sich im Deutsch Deutschen Vertrag (Grundlagenvertrag).
      De Jure DIE ANWALTSSEITE SCHLECHTHIN verlinkt…
      https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=31.07.1973&Aktenzeichen=2%20BvF%201/73
      dort DFR anklicken…
      oder
      https://de.wikipedia.org/wiki/Grundlagenvertrag
      dort 3. Einzellnachweis, Verlinkung auf:
      https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html

      beides Mal in Zeile 78 scrollen steht es schwarz auf weiß…

    1. Bitte auch genau lesen, was ich geschrieben habe und dazu die verlinkte Presseerklärung der Bundesregierung lesen. Es folgt aus meiem Gesagten NICHT, dass es hier mehrere Staaten gäbe, die BRD nicht legitim wäre, man eigene Königreiche gründen könnte, keine Steuern zahlen müsste oder sonst etwas. Ich habe lediglich auf folgendes hingewiesen: „Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.“

      Bedeutsam war das insbesondere für die Deutsche Wiedervereinigung. Genauers kann man den Ausführungen der Pressekonferenz von Prof. Murswiek zum AfD-Gutachten entnehmen.

      1. Der im Dezember 1972 geschlossene Grundlagenvertrag verbesserte die Beziehungen zwischen der BRD und DDR und erklärte die Grenzen für unverletzlich. Da für die BRD eine völkerrechtliche Anerkennung der DDR – aufgrund des Wiedervereinigungsgebots im Grundgesetz – ausgeschlossen blieb, sprach das Bundesverfassungsgericht am 31. Juli 1973 folgendes Urteil aus:

        Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. […] Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt “verankert” . Verantwortung für “Deutschland als Ganzes” tragen – auch – die vier Mächte.

        Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht “Rechtsnachfolger” des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat “Deutsches Reich” – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings “teilidentisch”, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts “Deutschland” (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet “Deutschland” (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den “Geltungsbereich des Grundgesetzes” , fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland. […] Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden. […]

      2. .. und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.“ Zitat Ende-
        Bitte um Erklärung, Herr Härle – wie das möglich sein soll.. da die Bundesrepublik Deutschland zudem als UN-Mitglied unzweideutig im Feindmandat zum Deutschen Reich; mit dem sie sich ein Staatsgebiet teilt..

      3. Frohes Fest.
        Doch ,indirekt haben Sie bzw. das BverG das geschrieben.Es wurde nur durch die Hintertüre mitgeteilt.Wenn das Völkerrechtssubjekt Deutsche Reich nicht untergegangen ist,dann ist es rechtmässig gültig und mit ihm auch die 25 Bundesstaaten. Da braucht man keine Königreiche gründen,das wäre dann tatsächlich nicht legitim.Da die BRD nachweislich eine Treuhandgesellschaft der Alliierten Siegermächte ist,gilt hier das Privatrecht,welches man mit dem Perso bestätigt hat.Der Perso ist in seiner Aufmachung „NAME“,nach §17 HGB die Firma eines Kaufmanns.So gesehen hat also Prinz Heinrich VIII von Reuß in seiner Aussage nichts falsches behauptet.

        1. Es ist alles völkerrechtlich identisch 2. Reich = 3. Reich = Bundesrepublik.
          Daher gelten auch noch diverse Gesetze aus dem 3. Reich oder 2. Reich.

      4. nee,keine Steuern zahlen und das die BRiD (seit 1990 gibt es juristisch keine BRD mehr )nicht legitim sei …das der deutsche Michel so was denken könnte …das will man natürlich nicht ……

      5. Lieber Herr Härle, Ihre Aussage:
        Ich habe lediglich auf folgendes hingewiesen: „Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.“
        Ich bin kein Rechtsanwalt, aber wenn das wahr ist, dann müssten wir doch ALLE Reichsbürger sein, oder?
        Liebe Grüße
        JLB

      6. Wichtig ist, daß mit Deutsches Reich das 2. Deutsche Reich gemeint ist und nicht das 3. Reich. Ich habe auch gelesen, daß der Kaiser durch Betreiben der SPD übereilt ins Exil musste, keine Gelegenheit mehr hatte einen Verweser zu bestellen. Daher seien alle nachfolgenden Deutschen Regierungen Völkerrechtlich ungültig incl. BRD. Dazu kommt noch, daß die BRD nur noch eine Finanzverwaltungs GmbH ist.

      7. Sie haben zwar Recht aus juristischen Gründen und sei Ihnen -wie anderen- jeder Erfolg gegen den übergriffigen Verf.SCHMUTZ gegönnt, aber politsch ist das Deutsche Reiche mausetot und wird auch absehbar nicht wiederkommen. Diese von ihnen angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes war lediglich eine beruhigende Formel 1970 an die CDU vor der neuen Ostpolitik der SPD unter Willy Brandt und ist nur zu verstehen unter den damaligen politischen Umständen.

  3. „Bundesamt für Verfassungsschutz“ . . ., da fragt man sich doch gleich:
    welche Verfassung schützen sie??
    Das (nicht mehr gültige) Grundgesetz, von den Alliierten erstellt, ist keine Verfassung!!
    Also, von welcher Verfassung ist hier die Rede???

  4. Härlich, vielen Dank @Härle!

    Man sieht hier mal wieder sehr deutlich, welch schlichte Gemüter Juristen an sich sind. Wer nur Fälle auswendig lernen kann, der/die/das ist vielleicht im Kindergarten intellektuell zu hause aber mitnichten unter Erwachsenen.

    Danke fürs Aufzeigen.

    Es ist immer wieder großartig zu sehen wie schlicht so Minuswesen aus der Juristerei geistig aufgestellt sind muaaahaaaaaa

  5. Eine Verfassung fußt auf drei Säulen:

    1. Gesamtes Volk
    2. im gesamten Staatsgebiet
    3. in freier Selbstentscheidung
    Das BRD Grundgesetz erfüllt NICHTS davon. Aber nach der Haagerlandkriegsordnung von 1907 ist es von den Besatzern installiert worden um das öffentliche Leben der Besiegten in ihrem Besatzungsgebiet zu organisieren.
    Ein Urteil zu erwirken, das klarstellt, dass ein Grundgesetz keine Verfassung ist und wir Deutsche uns nach Art.146GG eine eigene Verfassung geben können, wäre jetzt der nächste Schritt.

    1. Nein. Die Staatstheorie fordert nur

      1. Staatsvolk
      2. Staatsgebiet
      3. Staatsgewalt

      Also ist alles drei bei der Bundespublik vorhanden, die damit also ein Staat ist.
      Nirgends steht, dass die Staatsgewalt nicht unter fremden Einfluss stehen darf, was bei Deutschland sicherlich der Fall ist. Denn Deutschland steht vollkommen unter der Fuchtel der USA.

      1. Ich habe Sie anders in Erinnerung Herr Härle, aufrichtiger- und gehe jetzt mal davon aus, das sie auf diesem Portal derartiges schreiben müssen?

        Seit wann ist eine völkerrechtswidrige Besatzerverwaltung ein Staat?
        Das sie völkerrechtswidrig ist, steht außer Frage!

        Das deutsche Staatsvolk gemäß RuStAG 1913 ist garantiert NICHT das Staatsvolk einer „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ Vgl. Rede Carlo Schmid, der noch ganz andere Dinge bestätigte, nämlich das der Zustand in Deutschland völkerrechtswidrig ist, das die Alliierten zu stark intervenieren.. was die Haager Landkriegsordnung verbietet!

        Selber mal reinhören ins Original, denn Wahrheit ist ein hohes Gut! Genauso wie Ehre und Glaubhaftigkeit!

  6. Die alte BRD vor dem Jahre 1990 wurde im Jahre 1950 nach einem Bundesgesetzblatt vom 29. November 1950 (Nr 49) zufolge sozusagen der Stellvertreter des Deutschen Reiches. Das Deutsche Reich war ein völkerrechtlicher Verein auch Staatenbund genannt, der aus 25 + 1 deutschen Gliedstaaten bestand.

    Die BRD nach dem Jahre 1990 war eine NGO, welche auf einem Teilgebiet des freigegebenen Gebietes des Deutschen Reichs in den Grenzen des Jahres von 1937 installiert wurde. Die diesen Verein Deutsches Reich betreffenden Reichsgebiete die Preußen betrafen, wollte man nicht mehr. Das alles betraf aber nicht das Staatsgebiet Preußens. Auf dem Rest der übrig blieb, bezog man sich dann, was die alte BRD und die DDR als künstliche Konstrukte der Alliierten Streitkräfte waren, auf Germany was bei der UN eingetragen war. Es gibt hier noch eine US amerikanische Firma namens „Germany 271“, die ein James B. angemeldet hat. Ob diese Firma das ist, was man Deutschland nennt und diese BRD nur deren NGO ist, kann man so nicht direkt erkennen. Im Jahre 2007 wurden auf jeden Fall die ab dem Jahre 1950 – 1967 aufgehobenen Besatzungsrechte, erneut aufgehoben und wieder aktiv gestellt.

    Es gibt nicht nur eine Art von Völkerrechtssubjekt, sondern mehrere Arten. Es gibt originäre Völkerrechtssubjekte, was die 25 + 1 deutschen Bundesstaaten waren, die an sich die Kompetenzkompetenz und volle Souveränität besaßen aber inaktiv und handlungsunfähig seit 1914 waren und es gibt sogenannte derivative Völkerrechtssubjekte. Bei den derivativen Völkerrechtssubjekten wird die Völkerrechtsfähigkeit aus der Rechtsfähigkeit der eigenen Gründungssubjekte abgeleitet.

    Da die BRD nun der Stellvertreter des Deutschen Reichs war und man die dafür die aufgehobenen Besatzungsrechte wieder aktiv gestellt hat, war damit sozusagen das Deutsche Reich wieder einmal besetzt.

    Es blieb also nur noch eine Chance aus dieser Besetzung der Besatzungsmächte raus zu kommen und das war die Auflösung des besetzten Vereins namens Deutsches Reich. Diesen völkerrechtlich rechtswirksamen Akt, der dazu nötig war dieses Deutsche Reich in Gänze untergehen zu lassen, der erfolgte am 29.07.2020 per Dekret, als man mit einem völkerrechtlichen Rechtsmittel der preußischen Rechteinhaber, was sich preußische Verfassunggebende Versammlung nennt, mit Preußen als Gliedstaat des Deutschen Reiches sozusagen aus dem Bund und damit auch aus dem Staatenbund ausstieg und damit das Deutsche Reich untergehen lies.

    Dieser Akt war ein ähnlicher Akt, wie der im Jahre 1990, als man das damalige Grundgesetz der alten BRD mit der Streichung des Artikels 23 die BRD untergehen lies, also den Artikel der den räumlichen Geltungsbereich des Gesetzes angab.

    Das Deutsche Reich ist also de jure und de facto untergegangen und durch die fehlende Rechtsgrundlage die Besatzung aufgelöst worden.

    Es ist nun an der Zeit, die restlichen deutschen Völkerrechtssubjekte wieder zu aktivieren und alle deutschen Staaten wieder handlungsfähig zu machen.

    1. Woher kommt bitte die Ansicht, dass die Staatsorganisation des 2. Reiches vorrang vor der des 3. Reiches oder der Bundesrepublik haben soll?
      Das lässt sich nirgends ableiten. Weiterhin ist es auch nicht von Vorteil Deutschland in 26 Einzelstaaten aufzusplittern.

  7. Leider leben wir in einer Zeit, in der fanatische Ideologen und deren Handlander an Stelle sauberer völkerrechtlicher Prinzipien treten.
    Bleibt nur zu hoffen, daß der Verfassungsschutz endlich lernt die Verfassung zu schützen und sich dazu endlich einmal selbst zum Überwachungsfall macht.
    Dann gibt es vielleicht Erkenntnisse die man gemein hin als Selbsterkenntnis zu werten versucht sein könnte.

  8. Wenn das deutsche Reich fort besteht , warum dürfen dann alle die im nun bestehenden Volksgerichtshof , überhaupt noch etwas sagen ???
    Umsetzung GG Artikel 139 + 146 ! ! !
    Dies dürfen seit Februar 1992 nur noch die 3 West Mächte + Russland , oder besser die 3 Kriegs=Nato Mächte,welche es generell NICHT wollen ( bis 2099 – siehe Potsdamer Abkommen-Zeitraum ), das wir deutsche endlich Frei und Souverän werden !!!!
    Nazi-Volksgerichtshöfe sind/heißen heute = ,,staatsanwaltschaften + ordnungsämter + alle Bullensektionen“ , haben absolut KEINE Handlungsrechtsgrundlage , weil eingetragene privat Firmen !

  9. Ich kann mich nicht so gewählt ausdrücken,aber ich sehe,dass es die freiheitliche..demokrarische Grundordnung kaum mehr an Gerichten gibt,sondern eine unglaubliche Doppelmoral..Mit befremdlichen Neuwortdifamierungsworten..oder Schlagworte die völlig falsch gedeutet werden und das mit Absicht..Mich stört diese Einsteitigkeit..sollten nicht alle vor dem Gestz GLEICH behandelt werden und Fakten,Kenntnisse nicht groteske falsche Begründungen..und jeder Richter weiß, dass sie falsch sind ,denn sie sind an den Haaren hergeholt..In diesem Fall freut es mich ,dass der Richter den Mut hat Ungereimtheiten anzusprechen Warheiten das ist heute leider oft nicht der Fall und wenn das Deutsche Reich nie gefallen ist, ist das wohl Fakt und dann ist es ja auch nicht untergegangen..sondern lebt noch und dann kann man Gesetze aus dieser Zeit endlich wieder einsetzen..Eine gute Nachricht..Heute sind gute Nachrichten so sehr selten geworden.Ich wünsche viel Glück ,für einen gute Ausgang und vielleicht einen Rechtsstaat denn ich habe das Gefühl wir leben gerade in eine Rechtsfreien Raum..wo man alle Gesetze abschaffet und was ist eine Demokratie ohne Rechte die alle abgeschafft werden..dürfen die das überhaupt..und in welchen Auftrag machen sie das denn..Denn im Auftrag des Volks ja nicht.Ich stehe hier als armer Thor und bin entsetzt was hier in Deutschland HEUTE alles möglich ist.Es ist so krank und grotesk und man weiß oft nicht soll man lachen oder weinen.

  10. Vielleicht noch was von der AFD erwarte ich nix mehr..und ihr Blah ..blah können sie sich sparen das was sie sagen wissen wir ja immer schon und tun ..tun sie nichts.Sie ernähren sich vom gleichen Futter und ich traue ihnen so wenig wie anderen Parteien. Sie sitzen nach Kundgebung doch alle an einem Tisch.. und sagen Na da haben wir das Volk wieder mal schön beschissen..Ihr wollt ein neues Volk ist schon klar..Mit dem könnt ihr dann euer Digalialkonstrukt vollziehen und wieviel Schulden dürft ihr dann zurückzahlen? Denn gerade steben viele Deutsche Fachkräfte an den Impfschäden. Die dürft ihr alle mit Migranten abdecken..Das wusste ihr oder?Das wird eine Freude!Die werden euch sicher alle um den Hals fallen, endlich arbeiten zu dürfen.

  11. Die BRD-Regierung und die Behörden verbreiten die Annahme, daß die BRD ein Staat sei und sie, die Behörden, staatlich befugt seien, hoheitlich tätig sein zu dürfen.

    Die BRD ist kein Staat. Das Deutsche Reich wurde zuletzt 2015 vom BVG als STAAT bestätigt.
    Auf dem Gebiet eines Staates kann kein anderes Konstrukt eine eigene Staatlichkeit beanspruchen.
    Wenn nun die Behörden staatlich auftreten und die Beantwortung von Bescheiden verlangen und die Empfänger dieser Bescheide im guten Glauben von hoheitlichen Befugnissen der Behörden ausgehen, wie nennen wir das dann?

    Lüge ?
    Arglist ?
    Betrug ?
    Prellerei ?
    Komplott ?
    Versehen ?
    Schwindel ?
    Täuschung ?
    Hochstapelei?
    Linke Masche ?
    Übervorteilen ?
    Verrat am Volk ?

    Gut bezahlte Organe der Verwaltung hüllen sich in Schweigen, summen aber das Lied der Vorgesetzten mit. Fehlender Mut zur Wahrheit wird mit Blick auf den Nebenmann kaschiert, weil dieser auch den Kopf vor der Wahrheit senkt.
    Nachzulesen bei Oskar Lafontaine:
    10.01.2003 Lafontaine in seiner Montags-Kolumne in der Bild-Zeitung von Montag, den 06.01.2003:
    . . . Wenn Washington am Golf Krieg führt, ist Deutschland immer beteiligt, weil es der „Flugzeugträger“ der USA in Europa ist.
    WIR SIND KEIN SOUVERÄNER STAAT. Wir nehmen gezwungenermaßen an Angriffskriegen der Supermacht teil. Die Berliner Debatte über Beteiligung oder Nichtbeteiligung findet im Wolkenkuckucksheim statt … Soweit Lafontaine

    (…)Seien Sie gewiß: Auch andere Politiker sind sich bewußt, daß wir eben nicht in einem souveränen Staat leben und werden weiter behaupten, daß die BRD eben doch souverän sei, das Grundgesetz eine Verfassung wäre, und, und, und…
    Im stillen Kämmerlein versuchen sie derzeit, das Reichs- und Staatsangehörigkeits-Gesetz (RuStAG) zu ändern und umzubenennen, damit Sie vergessen sollen, Bürger des existenten Deutschen Reiches zu sein:
    Derzeitiger §1 RuStAG: Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.
    Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen im geheimen 60. Witzfigurenbundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika.

    War da noch was?

    Ja, die Sache mit der Präambel: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Präambel

    Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
    von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

    (…) hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben?
    Das ist nicht mehr zu toppen. Wir haben uns kraft unseres Willens ein Grundgesetz erarbeitet und darüber abgestimmt. Wo war das Deutsche Volk, kollektiv in den Ferien und wann hat das Deutsche Volk darüber abgestimmt? Niemand wurde zur verfassungsgebenden Abstimmung aufgefordert. Nicht Sie, nicht Ihre Kollegen/innen, noch sonst wer.

    Ein Volk hat immer persönlich über Verfassungen abzustimmen. Da gilt keine repräsentative Demokratie, abgesehen davon, daß ab dem 18.07.1990 eigentlich eine große Entlassungswelle hätte stattfinden müssen, aber auf wundersame Weise blieben alle Politiker in Dienst und Würden. Vermutlich haben alle Staatsleute der Erde nur noch erschrocken geschaut, was so alles möglich ist.

  12. Einmal davon abgesehen, dass das Kaiserreich – Deutsches Reich – im Vereinsrecht gegründet wurde,
    somit ein handelsrechtliches Staatswesen ist, wurde dieses Staatswesen mit Ausrufung des Belagerungszustandes (Kriegsrecht) eingefroren.
    Da es bis zum heutigen Tag nur den Waffenstillstand, geschlossen von den Putschisten gibt aber keine
    Friedensverträge, ist das Reich immer noch eingefroren.
    Es ist existent und immer noch da, es ist lediglich handlungsunfähig.
    Was die Putschisten nach dem Waffenstillstand vom 11 November 1918 dann als See- Handelsrechtliche Staatswesen gemacht haben, daran war das Reich 1871 nicht beteiligt.
    Aufgrund der Verweigerung von Friedensverträgen wird das Reich nur weiterhin handlungsunfähig gehalten.

  13. Dann stellt sich mir die Frage: Wenn das Deutsche Reich noch existiert, wo hat da die BRD ihren Platz? Können zwei Staaten nebeneinander auf einem Staatsgebiet herrschen? Ist die BRD rechtmässig und legitim oder tatsächlich nur ein Firma ( GmbH) eingetragen in Delaware?

  14. Wenn das „deutsche Reich“ und die „BRD“ identisch also also laut Duden „gleich“ sind, nicht das „selbe“, wie darf ich mir das dann vorstellen?
    Des weiteren stellt sich mir dann die Frage wie es mit dem Gebiet aussieht also die Grenzen des „deutschen Reichs“ und der BRD zum Beispiel sind ja nicht identisch?
    Wenn es doch identisch ist, müssten dann nicht auch die Grenzen identisch sein?

  15. Rechtsprechung BVerfG, 31.07.1973 – 2 BvF 1/73
    „Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.“ = Willkommen im [3. Reich] = Die Bundesrepublik Deutschland ist das Dritte Reich. Weiß jeder der sich in der Materie auskennt.
    Zitat: Das BVerfG hat in seinem Urteil zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Folgendes festgestellt:
    Das Grundgesetz geht davon aus, „dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist“. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher
    Staat gegründet, sondern „ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die
    Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches
    Reich’, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch’, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“
    Das BVerfG hat diese Rechtsprechung seit der Wiedervereinigung nicht geändert. Mit
    dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990 ging die Deutsche
    Demokratische Republik im Rahmen einer sogenannten Staateninkorporation unter.
    Das Territorium der Bundesrepublik erweiterte sich um das Gebiet der neuen Bundesländer. Am Fortbestand des Deutschen Reichs in der Gestalt der Bundesrepublik
    Deutschland änderte sich durch den Beitritt nichts.
    Jetzt weiß eigentlich jeder WER die „Reichsbürger“ sind und WO sie sitzen. – Ha ha haaaaa

    1. Juristen sind dazu da, Klarheit und Eindeutigkeit zu schaffen. Arme, im Internationalismus verwirrt herumirrende Bolognaopfer schaffen das nicht mehr. Da schlägt dann die Stunde z.B. einer Geistesgrösse wie Heiko Maas, der erklärt, wegen Auschwitz in die Politik gegangen zu sein und zugleich Mord nach 5 Jahren verjähren lassen zu wollen. Maassen repräsentiert “ die Welt von gestern“, Haldenwang ist als Mann für alles und jedes dagegen die Idealbesetzung in den Zeiten der Massenverblödung und dem gesammelten Schweigen der hochedlen Staatsrechtslehrertagung zu den untragbarsten Zuständen seit 45.

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