Presseerklärung: Gutachten: Prüfbericht zur AfD enthält „groteske Fehlbewertungen“ gegenüber Carsten Härle durch den Verfassungsschutz

Der vom AfD-Bundesvorstand beauftragte Gutachter Prof. Murswiek führte in der AfD-Pressekonferenz vom 7.11.2019 zum AfD-Prüfgutachten des Verfassungsschutzes den Fall Carsten Härle an und warf dem Verfassungsschutz „völlig groteske Fehlbewertungen“ vor.

Der Verfassungsschutz hatte Härle in seinem AfD-Prüfbericht „rechtsextremistische Verschwörungstheorien“ vorgeworfen hatte, als er die Rechtslage bzgl. des Fortbestands des Deutschen Reiches nach 1945 in einem Facebookbeitrag erwähnte.

Härle hatte in seinem Beitrag dabei sogar die entsprechende Presseerklärung der Bundesregierung vom 30.6.2015 zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlinkt, so dass jeder Leser zweifelsfrei die Quelle und Richtigkeit seiner Aussage erkennen konnte.  (https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/380964-380964)

Prof. Murswiek wirft dem Verfassungsschutz nicht nur in diesem Fall „völlig groteske Fehlbewertung“ und Unkenntnis vor, da „diese These die offizielle deutsche Rechtsaufassung wiedergebe, die auch vom Bundesverfassungsgericht vertreten“ werde,  sondern bewertete auch mehr als 80% der Vorwürfe des gesamten Gutachtens für unzutreffend.

Siehe Minute 20:25 der Pressekonferenz. Prof. Murswiek geht dann ab Minute 54:15 noch einmal genauer auf den Sachverhalt ein.

Der hessische Landesvorstand hatte im April 2019 wenige Tage vor der Kreisvorstandswahl, bei der er selbst Härle „gute Chancen“ einräumte, eine Ämtersperre gegen den Heusenstammer Fraktionsvorsitzenden verhängt. Der Gesperrte verurteilte diesen Eingriff als satzungswidrigen Eingriff in die innerparteiliche Meinungsbildung und Demokratie.

Das Landesschiedsgericht bestätigte die Ämtersperre und begründete sie damit, dass „allein die Tatsache, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Äußerungen [von Härle] aufgegriffen hätte“, dem Schiedsgericht „keine Wahl“ ließe, als eine Ämtersperre gegen ihn zu verhängen.

Carsten Härle wirft dem Schiedsgericht ebenfalls eine „groteske Fehleinschätzung und Unkenntnis“ vor, denn es ist rechtlich schlechterdings unmöglich, dass eine Ämtersperre ohne inhaltliche Prüfung von Vorwürfen, oder mit offenkundig falschen, gar „grotesk falschen Fehlbewertungen“ begründet wird.

Der ehemalige Direktkandidat, der bei Landtagswahl 2018 über dem AfD-Landesdurchschnitt abschnitt, stellte bzgl. dieser skandalösen und gegen die Rechtsordnung und freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßenen Abläufe auch Strafanzeige gegen den Leiter des Bundesverfassungsschutzes Thomas Haldenwang und klagt vor dem Verwaltungsgericht auf Rücknahme und Unterlassung solch ehrrühriger Verleumdungen gegen ihn.

(Siehe auch https://www.buerger-fuer-heusenstamm.de/2019/02/17/strafanzeige-bundesverfassungsschutz-verunglimpft-das-bundesverfassungsgericht/)

Dieser Fall zeige laut Härle, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht nur unzeichende Kenntnisse und Qualitätssicherungen hat, sondern sich auf bedenkliche Weise von einer Schutzorganisation für das Grundgesetz zu einem Werkzeug der Regierung gegen eine demokratisch gewählte Oppositionspartei entwickelt hat.

14.11.2019, Carsten Härle
AfD-Fraktionsvorsitzender Heusenstamm
Kontakt: haerle@buerger-fuer-heusenstamm.de