Presseerklärung: Verwaltungsgericht erklärt die Bewertung Härles durch den Verfassungsschutz für rechtswidrig und bestätigt Fortbestand des Deutschen Reiches nach 1945

Das Verwaltungsgericht Köln hat am 22.12.2022 in seinem Urteil 13 K 2736/19 festgestellt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) rechtswidrige und unzutreffende Bewertungen in Bezug auf Carsten Härle vorgenommen hat.

In seinem Prüfbericht zur AfD 2019 führte das BfV zum AfD-Mitglied Härle aus:

„Dabei greift er bekannte rechtsextremistische Verschwörungstheorien auf und versteigt sich zu der Aussage, dass das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen sei“.

Das Gericht belehrte das BfV, dass der Fortbestand des Deutschen Reiches nach 1945 die geltende Rechtsprechung des BVerfG und gerade keine abwegige Verschwörungstheorie sei. Dies sollte als juristisches Grundwissen eigentlich auch dem BfV bekannt sein. Die Äußerung des BfV verstoße gegen das Sachlichkeitsgebot und sei damit rechtswidrig.

Der Lokalpolitiker hatte im Zuge der Diskussion zum völkerrechtlichen Status der Bundesrepublik und des Reichsbürgerphänomens zutreffend darauf hingewiesen, dass sich allein aus der Aussage, „das Deutsche Reich sei 1945 nicht untergegangen“, kein Rechtsextremismus, kein Reichsbürgertum und auch keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen ableiten ließen, da dies schließlich auch vom Bundesverfassungsgericht sowie der Bundesregierung vertreten werde. Er verwies dabei u.a. auf die entsprechende Pressemeldung der Bundesregierung vom 30.6.2015.

In offenkundig vollkommener Unkenntnis der Rechtlage, oder ggf. sogar vorsätzlicher Missachtung derselben, stellte sich das Bundesamt für Verfassungsschutz frontal gegen das Bundesverfassungsgericht und stellte Härle bezüglich dieser Aussage unzutreffend als rechtsextremistischen Verschwörungstheoretiker dar.

Als einer der wenigen Einzelpersonen griff er den Prüfbericht auf inhaltlicher Ebene gerichtlich an.

Seiner Meinung nach verwechselt das BfV hier offensichtlich den Schutz der etablierten Parteien mit dem Schutz der Verfassung, verfolgt eine eigene politische Agenda und stellt damit zunehmend selbst eine Bedrohung für genau die freiheitlich demokratische Grundordnung da, die es eigentlich zu schützen vorgibt.

Der Staatsrechtler Prof. Murswiek hatte in seiner Analyse des Gutachtens am 7.11.2019 bereits Ähnliches festgestellt und attestierte dem BfV zudem „schwerwiegende Begründungsdefizite, mangelhafte Qualitätssicherung, Unkenntnis sowie groteske Fehlbewertungen“, was heute durch das Verwaltungsgerichtsurteil untermauert wurde.

Auch in der Verhandlung selbst trat die schon in Prof. Wageners Buch „Kulturkampf um das Volk“ beschriebene „befremdlich unseriöse Arbeitsweise des BfV“ zu Tage, denn das BfV versuchte ursprünglich durch Falschbehauptungen das Gericht über die Kenntnis des Zusammenhangs der Aussage zu täuschen und dann durch Einreichung endloser Abhandlungen über „Reichsbürger und Selbstverwalter“ wider besseres Wissen die wahre Tatsache des Fortbestands des Deutschen Reichs nach 1945 als Reichsbürgerideologie abzutun und den Kläger als Reichsbürger abzustempeln, was der Kläger entschieden zurückwies. Im weiteren versuchte die promovierte Vertreterin des BfV wenige Tage vor der Verhandlung, den Beschwerdeführer mit weiteren unvollständig eingereichten ca. 70 Seiten zusammenhanglosen und substanzlosen Vorhaltungen fernab des Klageinhalts zu diskreditieren. Als dies auf wenig Verständnis bei den Richtern stieß, versuchte sie sich vergeblich mit abwegigen Neudefinitionen des Wortes „versteigen“ zu retten, bis die Richter ihr aus dem Duden vorlesen mussten.

Auf die Frage der Richter, ob das BfV die angegriffenen Äußerungen auch in Zukunft wiederholen wollte, gab das BfV zunächst zähneknirschend zu, dass man das wohl „so nicht wiederholen würde“, und – wenn überhaupt – einige klarstellende Erläuterungen ergänzen müsste, aber erklärte schon kurz darauf, dass es für das BfV „nichts zu bereuen gäbe“ und daher weiterhin die vollständige Klageabweisung beantrage werde.

Es ist schon mehr als befremdlich, wenn sich ein Inlandsgeheimdienst in fast schon orwellscher Manier der Sprachneudefinition widmet, um unschuldige Bürger ungestraft diffamieren zu können und sogar in offensichtlichen, selbst eingestandenen Fehlern keinerlei Grund sieht, etwas zu bereuen oder von diesem rechtswidrigen Verhalten abzulassen.

Es stellt sich also die Frage „Wer schützt die Bürger und das Grundgesetz vor diesem Verfassungsschutz?“, zumal diese Bundesbehörde zahlreiche rechtliche Sonderprivilegien genießt, deren sie sich aufgrund ihrer mangelhaften und teilweise grotesken Fehlbewertungen zunehmend unwürdig erweist und sich damit selbst zu einer Bedrohung der freiheitlich demokratischen Grundordnung entwickelt.

Das Urteil ist auch in Bezug auf Maßnahmen des AfD-Vorstands Hessen gegen Härle von Bedeutung, denn dieser verhängte 2019 aufgrund der Erwähnung in diesem Prüfbericht sowie mit angeblichen Verstößen gegen Parteigrundsätze, die aber zwischenzeitlich oft schon Parteiprogramm geworden sind (wie z.B. die DEXIT-Forderung), drei Tage vor der Kreisvorstandswahl eine Ämtersperre.

Ähnlich wie Merkel schon das Rückgängigmachen einer Wahl forderte, beschloss der damalige Vorstand namentlich Robert Lambrou, Klaus Herrmann, Rainer Rahn, Florian Kohlweg, Bernd Vohl, Heiko Scholz, Mary Kahn, Volker Richter und Maximilian Müger einstimmig, die ihnen nicht genehme, aber sich abzeichnende demokratische Wahl Härles zum Kreisvorsitzenden mit allen Mitteln zu verhindern. Der Hessenchef hielt es dabei wohl zusätzlich noch für erforderlich, seinen Parteikollegen Härle mit theatralisch im Fernsehen geäußerten „Ekel“ zu beschädigen.

Bei dem von Härle umgehend angerufene Landes-Schiedsgericht deckten die Schiedsrichter Thomas Försterling, Wolfram Winkler und Karl Hermann Bolldorf dieses Vorgehen und stellten sich allen Ernstes auf den mit dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit unvereinbaren Standpunkt, dass allein die pure Erwähnung im Prüfbericht des BfV, ohne jegliche weitere Analyse, also damit vollkommen unabhängig von dessen Korrektheit, bereits ein „zwingender“ Grund sei, eine Ämtersperre auszusprechen.

Während das Verwaltungsgericht Köln das Bundesamt für Verfassungsschutz immerhin „schon“ nach drei Jahren in seine rechtlichen Schranken verwies, hat das von Härle angerufene AfD-Bundesschiedsgericht es bis heute nicht geschafft, sich mit diesem schwerwiegenden Eingriff in die demokratische Organisation der Partei durch den Landesvorstand Hessen unter Führung von Robert Lambrou zu befassen.

Die Uneinsichtigkeit des BfV bei offensichtlichen Fehlern und Rechtsverstößen spiegelt sich leider auch beim Landesvorstand der AfD Hessen wieder, denn Lambrou, Vohl und Müger erklärten auch 2022 nichts zu bereuen, das Parteiausschlussverfahren weiterzuverfolgen bzw. wieder so zu handeln, obwohl inzwischen die meisten Punkte widerlegt oder zum Parteiprogramm geworden sind. Lambrou ließ es sich dabei nicht nehmen, gegenüber der Hessenschau seinen Ekel erneut zu bekräftigen, wobei fraglich bleibt, ob sich sein Ekel auch auf gegen seinen Willen zum Parteiprogramm gewordene Punkte bezieht.

Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts ist jedenfalls nun ein weiterer Punkt obsolet geworden.

Siehe auch:

Presseerklärung: Gutachten: Prüfbericht zur AfD enthält „groteske Fehlbewertungen“ gegenüber Carsten Härle durch den Verfassungsschutz

Gerichtstermin 22.12.2022, 10:00, VG-Köln: Verleumdung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

Gerichtstermin 22.12.2022, 10:00, VG-Köln: Verleumdung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

Am Donnerstag, den 22.12.2022 findet um 10:00 Uhr Saals 1 (Erdgeschoss) des Verwaltungsgerichts Köln (Appelhofplatz Eingang Burgmauer) die Verhandlung Carsten Härle gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) statt. Die Verhandlung ist öffentlich.

Carsten Härle klagt auf Widerruf, Unterlassung und Richtigstellung der falschen Bebauptung durch das Bundesamt, er würde „sich zur rechtsextremistischen Verschwörungstheorie versteigen, das Deutsche Reich sei 1945 nicht untergegangen“.

Das BfV hatte diese Verleumdung in seinen illegal durchgestochenen „Prüfbericht zur AfD“ aufgenommen, nach dem der AfD-Politiker die Pressemeldung der Bundesregierung vom 30.6.2022 per Bildschirmfoto kommentierte, dass nicht jeder, der behaupten würde, das Deutsche Reich sei nicht 1945 nicht untergegangen, ein Reichsbürger sei, sondern das dies vielmehr ausweislich genannter Presseerklärung auch die Auffassung der Bundesregierung sowie die ständige Rechtsprechung des Bundesvefassungsgerichts sei.

(https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2015_06/380964-380964)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz betreibt hier also Delegitimierung des Staates, Verunglimpfung seiner Organe und Verleumdung von AfD-Poltikern wenn es den Inhalt von Presseerklärungen der Bundesregierung sowie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als (absurde), rechtsextremitische Verschwörungstheorie darstellt.

Diese groteske Fehleinschätzung ist inzwischen auch Teil mehrerer Gutachten und Bücher geworden. So heißt es z.B. im Gutachten von Prof. Dr. Murswiek:

Insgesamt gewinnt man den Eindruck, dass das BfV nicht als objektive Behörde, eine unvoreingenommene Prüfung vorgenommen hat, sondern dass es ihm darum ging, die AfD politisch zu diskreditieren.
Um dieses Ziel zu erreichen, wurden im Einzelnen zum Teil völlig groteske Fehlbewertungen vorgenommen. Beispielsweise wurde die These, dass Deutsche Reich sei 1945 nicht untergegangen als Ausdruck einer extremistischen Verschwörungstheorie bewertet, obwohl diese These die offizielle deutsche Rechtsauffassung widergibt, die auch vom Bundesverfassungsgericht vertreten wird.

https://youtu.be/xLmvDnEY0zw?t=1225

In dem 2021 erschienen Buch von Prof. Dr. Martin Wagener „Kulturkampf um das Volk“ heißt es auf Seite 206 konkret zu dem Fall:

Auf eine seriöse Arbeitsweise wird im Gutachten in geradezu befremdlicher Form dort verzichtet, wo Aussagen von Vertreten der linksextremen Antifaschistischen Aktion (Antifa) oder von Indymedia genutzt werden, um Ansichten von AfD-Politikern zu belegen. Die Analysten des BfV scheinen also ausgerechnet jenen Aktivisten zu trauen, die selbst Gegenstand des jährlichen Verfassungsschutzberichtes sind.

Einzelne Ausführen geben – offensichtlich Ermangelung von Fachkenntnissen – lediglich Vorurteil der politischen Linken wieder, anstatt tatsächliche extremistische Passagen aufzudecken.

So heißt es in dem Gutachten „Der bereits mehrfach zitierte Carsten Härle zweifelt ebenfalls an der Souveränität der Bundesrepublik und postuliert in diesem Zusammenhang eine anhaltende Beeinflussung durch fremde Mächte. Dabei greift er bekannte rechtsextremistische Verschwörungstheorien auf und versteigt sich zu der Aussage, dass „das Deutsche Reich 1945 nicht untergangen sei'“.

Diese Bewertung zeigt, dass dem BfV Teile der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht bekannt sind. Und offensichtlich wurden Diskussionen zu diesem Thema ignoriert. Der Internetseite des Deutsche des Deutschen Bundestages ist dazu eine Meldung vom 30. Juni 2015 zu entnehmen: „Das Bundesverfassungsgerichts hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt das das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist

https://www.amazon.de/Kulturkampf-das-Volk-Verfassungsschutz-nationale/dp/3957682282/ref

Der Verfassungsschutz hat inzwischen den Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung, die er eigentlich schützen soll, verlassen, denn er missbraucht seine Macht hemmungslos und schützt damit nicht Bürgerrechte und Freiheit, sondern inzwischen ausschließlich die Regierung, selbst dann, wenn dies nur durch Rechtsbruch möglich ist.