Strafanzeige – Bundesverfassungsschutz verunglimpft das Bundesverfassungsgericht

Der Verfassungsschutz verunglimpft im Prüfbericht zur AfD das Bundesverfassungsgericht indem er dessen Rechtsprechung zum völkerrechtlichen Status der Bundesrepublik Deutschland und des Deutschen Reiches als „rechtsextremistische Verschwörungstheorie“ lächerlich macht. Dies ist ein verfassungsfeindlicher Frontalangriff auf die rechtstaatliche und freiheitlich demokratische Grundordnung, die im Strafgesetzbuch im Paragraphen StGB 90a+b nicht ohne Grund explizit unter Strafe gestellt wird.

Der Verfassungsschutz nimmt seine Aufgabe nicht nur nicht mehr korrekt wahr indem z.B. er das Linksextremismusproblem deutlich unterbewertet oder die von Verfassungsrichtern bemängelten „eklatanten Rechtsverstöße der Bundesregierung“ gegen das Grundgesetz in der Asylfrage unbeachtet lässt, sonst sondern beteiligt sich sogar schon in der Verbreitung staatsfeindlicher Falschbehauptungen.

Nebenbei wird auch durch diese Falschbhauptung auch meine Person vorsätzlich verleumdet.

Ich habe daher bzgl. beider Punkte Strafanzeige gestellt, um diesen rechtswidrigen Vorgänge Einhalt zu gebieten und eine Richtigstellung zu erstreiten.

Hier die vollständige Strafanzeige:

STRAFANZEIGE und STRAFANTRAG, 9.2.2019
Üble Nachrede, Verleumdung sowie Verunglimpfung des Bundesverfassungsgerichts durch den Verfassungsschutz

Hiermit stelle ich Strafanzeige und Strafantrag bezüglich aller in Betracht kommenden Straftaten insbesondere 186 (Üble Nachrede), 187 (Verleumdung), 188 Üble (Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens), § 241a (Politische Verdächtigung) sowie StGB 90a und b (Verunglimpfung des Staats und Verfassungsorganen).

Beschuldigter:

1) Thomas Haldenwang als verantwortlicher Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz

2) Unbekannt: Alle weitere Personen, die diese hier angegriffenen Verleumdungen erstellt, in Verkehr gebracht, verbreitet oder in Auszügen veröffentlicht haben.

Sachverhalt:

Im Prüfbericht des Verfassungsschutzes zur AfD werde ich unter anderem wie folgt erwähnt:

„Dabei greift er bekannte rechtsextremistische Verschwörungstheorien auf und versteigt sich zu der Aussage, dass „das ‚Deutsche Reich‘ 1945 nicht untergegangen“ sei.“ (Facebookeintrag vom 1.11.2016)

Dies ist eine gleich aus mehrerer Hinsicht eine verleumderische Falschbehauptung gegen meine Person sowie gegen anerkannte staatliche Organe, wie das Bundesverfassungsgericht.

Zunächst einmal hier mein vollständiger Facebook-Eintrag vom 01.11.2016 zur Frage, ob nun alle Personen, die behaupten würden, dass Deutsche Reich sei 1945 nicht untergegangen, sogenannte „Reichbürger“ seien und wo die dann säßen:

“ Eigentlich auch im Bundesverfassungsgericht, in der Regierung und im Bundestag, denn jeder der behauptet, das Deutsche Reich sei nicht untergegangen ist nach der Definition der Massenmedien wohl ein solcher.“

Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“

Auswärtiges/Antwort – 30.06.2015 (hib 340/2015)

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, „damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann“.

https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964

Zunächst einmal sei daran erinnert, dass diese Tatsache auch schon viele andere wie z.B. Theo Waigel  auf dem Schlesiertreffen 1989  erwähnt hatten. Es sagte damals vor 10.000 Zuhörern:

„Mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 ist das Deutsche Reich nicht untergegangen.“ https://www.youtube.com/watch?v=AL9KKVlcDEk

Nach der Diskussion im November 2016 griff auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 17.11.2019 kurz nach meinen Aussagen diesen Sacherhalt auf:

„Leben wir noch im Deutschen Reich? Nur weil Kriminelle und Verfassungsfeinde sich „Reichsbürger“ nennen, sollte man über diese Frage nicht vorschnell den Kopf schütteln.

Denn das Deutsche Reich hat sogar den totalen Zusammenbruch 1945 überstanden. Das Kriegsende bedeutete das Ende des nationalsozialistischen Regimes. Aber der deutsche Staat ging nicht unter – und zwar auch nach dem Willen der siegreichen Alliierten nicht.“

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/ist-das-deutsche-reich-nie-untergegangen-14530954.html

Daraus geben sich folgende Straftatbestände:

1) Verleumdung, üble Nachrede

  1. Die juristischen Grundlagen, insbesondere die völkerrechtliche Staatskontinuität bzw. Staatsidentität zwischen Deutschen Reich und der Bundesrepublik lernt man im Jura-Grundstudium, so dass diese dem Bundesamt für Verfassungsschutz, insbesondere dem Leiter, der laut Anforderungen die ein abgeschlossenes Grundstudium und die „Befähigung zum Richteramt“ haben muss, bekannt sein müssen.
    Wäre das Deutsche Reich als Staat untergegangen, würden auch heute keine Gesetze wie das zuletzt 2008 geänderte „Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ (NamÄndG) aus dem Jahr 1938 mehr gelten, in dem es gleich am Anfang heißt „Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen“ und im ersten Paragraph steht „Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen oder eines Staatenlosen, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Deutschen Reich hat, kann auf Antrag geändert werden.“. Es kann muss daher bei der Falschbehauptung, ich würde mit dieser Tatsache „rechtsextremistische Verschwörungstheorien verbreiten“, durch den Verfassungsschutz von Vorsatz ausgegangen werden.
  2. Vorsatz ist auch insofern zu unterstellen, als dass in meinem vollständigen Zitat, auf das vom Verfassungsschutz selbst im Prüfbericht verwiesen wird (siehe oben), klar die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht mit Quellenverweis auf die Webseite des Deutschen Bundestag zitiert wird, so dass selbst bei vorheriger Unkenntnis der Grundlagen, offensichtlich wird, dass es nicht meine eigenen Aussagen sondern die der Bundesregierung und des Bundesverfassungsgerichts sind. Die eventuell bestandene Unkenntnis war daher unmittelbar beim Lesen des Kommentars behoben, so dass die Verunglimpfung dieser Aussage kein Versehen sondern nur Vorsatz sein kann.
  3. Weiterhin wird das Zitat auch vorsätzlich falsch interpretiert, denn meine im Prüfbericht zitierte Aussage ist eine Konditionalaussage. Ich sage dort: WENN nach Auslegung der Massenmedien jeder Reichbürger sein soll, der behauptet, das Deutsche Reich sei nicht untergegangen, DANN müssten wohl auch in der Bundesregierung und im Bundesverfassungsgericht solche sitzen. Eine eigene Aussage meinerseits über das Fortbestehen des Deutschen Reiches ist in dieser Aussage schlicht nicht enthalten, so dass die Behauptung im Prüfbericht, ICH würde mich „zur Aussage versteigen, dass Deutsche Reich sei nicht untergangen“ auch schon formal falsch ist.

Es handelt sich im Ergebnis um eine vorsätzliche falsche Zitierung bzw. Interpretation, üble Nachrede und inhaltlich falsche Behauptung, die nur dazu dient, meine Person herabzusetzen und mich zu politisch zu diskreditieren.

Damit sind die Paragraphen StGB 186 (Üble Nachrede), 187 (Verleumdung), 188 Üble (Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens) erfüllt. Weiterhin § 241a (Politische Verdächtigung), da mich solche falschen Unterstellungen ungerechtfertigt der Gefahr der Einleitung staatlicher Maßnahmen, Verfahren  oder Beobachtung durch den Verfassungsschutz gegen mich aussetzt.

Zur Einordnung „Person des politischen Lebens“ in StGB 188: Da ich als Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Heusenstamm, Mitglied des Ältestenrates Heusenstamm, sowie Landtagsdirektkandidat bei der hessischen Landtagswahl 2018, sowie durch Artikel in bundesweiter Presse eine Person des politischen Lebens bin, ist auch StGB § 188 erfüllt, da dies meine politische Arbeit und Fortkommen massiv beschädigt.

2) StGB 90a (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole), StGB 90b (Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen)

Der Verfassungsschutz unterstellt in dem Prüfbericht dem Bundesverfassungsgericht und der Bundesregierung „rechtsextremistischen Verschwörungstheorien“ zu verbreiten und stellt die juristischen und staatsrechtlichen Grundlagen unseres Staats damit nur in Frage sondern bezeichnet sie in nahezu staatszersetzender und gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichteter Weise als „rechtsextremistische Verschwörungstheorie“. Er rückt das Bundesverfassungsgericht damit in die Nähe einer staatsfeindlichen, rechtsextremistische Organisation und verunglimpft die Bundesrepublik Deutschland durch Verächtlichmachung ihres völkerrechtlichen Status.

Damit sind folgende Straftatbestände erfüllt:

  1. StGB 90a/b „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“

„(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften.  (1) die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht“

  1. StGB 90b „Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen

„(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften … das Verfassungsgericht des Bundes … verunglimpft […] wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

Ich setze mich seit Beginn meiner politischen Arbeit für das Grundgesetz und die Einhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung, nämlich der freiheitlich demokratischen Grundordnung, ein.

Es ist sogar so, dass mich gerade die vom Verfassungsrechtler Prof. Dr. Rupert Scholz, Ex – Bundesverteidigungsminister und Mitglied der CDU angesprochenen „erheblichen durch die Bundesregierungen begangenen Rechtsverstöße“ dazu bewegt haben, politisch tätig zu gehen, da ich meine, dass Rechtsverstöße durch die Bundesregierung nicht hinnehmbar sind und solche die rechtstaatliche Ordnung massiv gefährden.

Die Verunglimpfung meiner Person und unseres Staates durch obigen Veröffentlichung des Bundesamt für Verfassungsschutz ist eine diese Grundordnung in mehrfacher Hinsicht schwer beschädigender Vorfall. Im Grunde wäre es gerade die Aufgabe des Bundesamtes für Verfassungsschutz solchen Veröffentlichung wie dem eigenen Prüfbericht wegen ihres staatsgefährdenden Inhalts nachzugehen, zumal inzwischen öffentlich wird, dass Teile von Organisationen übernommen wurden, die vom Verfassungsschutz selbst teilweise als links-extremistisch eingeordnet wurden: (https://www.tagesstimme.com/2019/01/21/verfassungsschutz-auch-antifa-quellen-als-grundlage-von-afd-gutachten/https://www.tagesstimme.com/2019/01/21/verfassungsschutz-auch-antifa-quellen-als-grundlage-von-afd-gutachten/).

Antragsteller und Geschädigter:

Carsten Härle, Theodor-Heuss-Str. 19, 63150 Heusenstamm
Fraktionsvorsitzender AfD-Fraktion Heusenstamm, Direktkandidat zur Landtagswahl 2018, Wahlkreis 45

Unterschrift: ____________________________________

Online-Strafanzeige/Antrag:  1549703952971 vom 9.2.2019

Strafanzeige gegen Verfassungsschutzpräsident Haldenwang wegen übler Nachrede, politischer Verdächtigung und Geheimnisverrat

Tatvorwurf:

1) Das Prüfgutachten zur AfD ist laut Presse als „Verschlusssache“ eingestuft, wurde aber vom Bundesamt für Verfassungsschutz, vertreten durch Herrn Thomas Haldenwang, trotzdem an die Presse weitergeleitet. Ich wurde dazu von mehreren Medien kontaktiert, denen offensichtlich das ganze mindestens aber große Teile des Gutachtens vorlagen. Damit ist StGB 353b (Verletzung von Dienstgeheimnissen) erfüllt.

2) Schon in einfachen Ordnungswidrigkeitsverfahren ist das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen zu beachten und es gelten grundsätzlich hohe Maßstäbe bei einer Verdachtsberichtserstattung. Im konkreten Fall werden der AfD und inklusive mir vom Bundesamt für Verfassungsschutz sogar „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ unterstellt, die die nahezu höchstmögliche politische Diskreditierung und üble Nachrede darstellen, erst recht wenn konkrete Zitate nicht im entferntesten einen solchen Schluss zulassen (siehe Anhang).

Das Bundesverfassungsgericht hatte zur Einmischung von Staatsorganen in den politischen Kampf wie folgt geurteilt:

Den Staatsorganen ist es von Verfassungs wegen versagt, sich in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen, insbesondere durch Werbung die Entscheidung des Wählers zu beeinflussen. […] Das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zu Lasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern in den Wahlkampf einwirken.“ BVerfG NJW 1977, 751.

Der Vorwurf „verfassungsfeindlicher Bestrebungen“ ist geradezu absurd, da ich mich im Gegenteil ausdrücklich für die Einhaltung des Grundgesetzes einsetze, das momentan an mehreren Stellen faktisch außer Kraft gesetzt wird. Dies betrifft z.B. die Asylfrage GG 16a, und es stellt sich die Frage, wie es sein kann, dass der Verfassungsschutz trotz einem klaren Anfangsverdacht nicht gegen die Verursacher ermittelt, sondern gegen diejenigen, wie die AfD und mich, die auf diese gegen das Grundgesetz gerichteten Aktionen aufmerksam machen: Beispiele:

  • Dr. Rupert Scholz, Ex – Bundesverteidigungsminister und Mitglied der CDU, Verfassunsgrechtler: „Es sind sind hier erhebliche Rechtsverstöße durch die Bundesregierung begangen worden.“
  • Dr. Schachtschneider „Verfassungswidrige Einwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland“
  • Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags: Keine Rechtsgrundlage für Merkels Grenzöffnung“
  • Dr. Dr. di Fabio, Ex-Verfassungsrichter: „Ex-Verfassungsrichter Di Fabio stellt in einem Gutachten fest: Eine Verfassungsklage Bayerns gegen den Bund wäre Erfolg versprechend. Es gebe keine Verpflichtung zur unbegrenzten Flüchtlingsaufnahme.“

Die Veröffentlichung solcher Verdrehungen, dass gerade diejenigen, die auf Einhaltung des Grundgesetzes pochen, verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen würden, stellt eine üble Nachrede und Verleumdung nach, ist eine politische Verdächtigung, missachtet die Diskriminierungsfreiheit nach Art 3 und richtet sich damit selbst gegen die rechtsstaatliche Ordnung und das Grundgesetz.

Hiermit stelle ich Strafanzeige und Strafantrag bezüglich aller in Betracht kommenden Straftaten insbesondere 186 (Üble Nachrede), 187 (Verleumdung), 188 Üble (Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens), § 241a (Politische Verdächtigung), sowie StGB 353b (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht).

Da ich als Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Heusenstamm, Mitglied des Ältestenrates Heusenstamm, sowie Landtagsdirektkandidat bei der hessischen Landtagswahl 2018 eine Person des politischen Lebens bin, ist auch StGB § 188 erfüllt, da dies meine politische Arbeit und Fortkommen massiv beschädigt, und letztlich sogar Anlass zu einem Parteiausschlussverfahren gab.

Beschuldigter:

1) Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz

2) Unbekannt: Alle weitere Personen, die dieses Gutachten verbreitet oder in Auszügen veröffentlich haben

 

Antragsteller und Geschädigter:

Carsten Härle, 63150 Heusenstamm
Fraktionsvorsitzender AfD-Fraktion Heusenstamm, Direktkandidat zur Landtagswahl 2018, Wahlkreis 45

Unterschrift: ____________________________________

Online-Strafanzeige/Antrag:  1548532163670

ANHANG:

Ich wurde von den Medien darauf angesprochen, dass der Verfassungsschutz meine Kritik an der Vergabe eines Preises von 2000€ für „Zivilcourage“ dafür, dass sich 15-jährige Schüler gegenseitig wegen Volksverhetzung denunzieren, statt solche Vorfälle mit Lehrern, Eltern und Schulleitung zu regeln, in dem Prüfbericht erwähnt hat und damit wohl als „verfassungsfeindlich Bestrebung“ einstuft, was geradezu absurd und eine üble Nachrede ist.

Das Verfahren gegen den Schüler wurde später eingestellt, und so hat eine Schülerin Emila S. einen Preis von 2000€ für die Anzeige eines juristisch Unschuldigen bekommen. Dies war sicherlich auch nicht zum Wohle des Jugendlichen, der fast noch ein Kind ist.

Ich muss sicher nicht daran erinnern, in welcher Zeit die allgemeine Bespitzelung und das Denunziantentum auch unter Schülern und in Familien eine besondere Rolle gespielt hat. Die Etablierung solcher Mechanismen ist gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet, und die Kritik daran ist gerade die Verteidigung der FDGO und nicht deren Bekämpfung, wie es die Erwähnung im Verfassungsschutzprüfbericht den Bürgern wohl weiß machen will.

Mein Kommentar war bzgl. der mit Preisen geförderten gegenseitigen Denunziation unter Kindern „Preise für Denunziantentum gehören in die unterste Kategorie des sittlichen Verfalls“ und diese Kritik ist eine Verteidigung der freiheitlichen, rechtstaatlichen Ordnung. Selbst wenn man dieser Aussage nicht zustimmt, lassen sich daraus keine „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ ableiten.