IM Frauke Petry, Verfassungsschutz verfassungsfeindlich?

Es stellt sich die Frage, wer hier eigentlich der Verfassungsfeind ist: der Verfassungsschutzpräsident Herr Maaßen und Frauke Petry oder Höcke, den die beiden mit substanzlosen Beschuldigungen rechtswidrig aus der AfD entfernen wollten, wie der Focus berichtete.

Die ständige Warnung bestimmter Kreise vor einer „Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz“ wird hier zur Farce, wenn sogar die Parteichefin selbst wie eine inoffizielle Mitarbeitern des VS agiert, die Partei also faktisch vom Verfassungsschutz nicht nur beobachtet sondern sogar schon unterwandert ist.

Diese Unterwanderung regierungskritischer Parteien nun hat allerdings eine lange Tradition, wie das Beispiel NPD-Verbotsverfahren zeigt. Bei der NPD ersetzte der Verfassungsschutz nicht nur den Landesvorsitzenden in NRW, den Stellvertreter sowie der Chefredakteur der Parteizeitung, sondern auch diverse andere hochrangige Parteifunktionäre durch eigene Mitarbeiter, und erdreistete sich im Nachhinein, im Verbotsverfahren gerade Aktionen und Äußerungen eigener Mitarbeiter als Begründung für ein Verbot anzuführen. Durch einen Zufall flog diese Aktion auf und das Verbotsverfahren scheiterte, sehr zum Ummut der Altparteien, die nun einmal Millionen von Steuergeldern in diese Unwanderung und Täuschung der Öffentlichkeit verschwendet hatten (*1).

Die Liste der fragwürdigen Aktionen und Täuschungen des Verfassungsschutzes ist lang, z.B: wurde auch der einer „Top-Terroristen im NSU-Umfeld Thomas Richter jahrelang vom Verfassungsschutz bezahlt und im NSU-Untersuchungsausschuss verweigerte der Verfassungsschutz die Herausgabe der Akten zum V-Man Corelli. (*2). Die unlängst erfolgte Sperrung der NSU-Akten für 120 Jahre setzt der Vertuschung nur die Krone auf.

Der Vorfall zu Björn Höcke ist ein weiterer Rechtsbruch, wie er schlimmer kaum sein kann, denn er rückt den Verfassungsschutz zum wiederholten Male selbst in die Nähe einer verfassungsfeindlichen Organisation, in dem dieser die grundgesetzlich verbrieften Rechte der Diskriminierungsfreiheit und Demokratie missachtet und versuchte, einen gewählten – offenkundig unschuldigen – Parlamentarier mit fragwürdigen Methoden aus der Opposition zu entfernen.

Hier hat der Verfassungsschutz etwas offensichtlich etwas nicht verstanden bzw. handelt gegen seinen eigentlichen Auftrag, was schon Gregor Gysi bemängelte: „Der Verfassungsschutz verletzt das Grundgesetz und missachtet den Bundestag“, so Gysi. Es sei Aufgabe des Parlaments, die Geheimdienste zu kontrollieren und nicht umgekehrt.“ (*3).

Konsequenzen aus dieser skandalösen, verfassundsfeindlichen und vorsätzlichen Täuschungen der Öffentlichkeit gab es bislang allerdings keine. Da schützt die Regierung die Truppe, die ihre Macht zur Not auch mit illegalen Mitteln sichert, statt das Grundgesetz und die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen

Es stellt sich weiter die Frage, wieviel inoffizielle Mitarbeiter des Verfassungsschutz oder Kollaborateure sich noch in der AfD befinden, zumal es auch AfD-Politiker gibt, die sich dort schon einmal beworben hatten oder sogar selbst Briefe an den Verfassungsschutz schreiben, um Erkenntnisse über eigene Mitglieder zu erhalten.

Ingesamt kann man feststellen, dass neben der Finanzierung des Linksextremismus durch die Regierung auch der Verfassungsschutz einer demokratischen, öffentlichen und rechtsstaatlichen Überprüfung bedarf.

Das Gespenst der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz verliert allerdings an Schrecken, denn es zeigt sich: Der VS längst unter uns.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert