Der Verfassungsschutz soll unser Grundgesetz schützen. Jetzt fordert die SPD, dass er die AfD beobachten solle. Aus welchen Gründen, bleibt die SPD schuldig, denn was als die Einhaltung von Recht und Gesetz, insbesondere des Grundgesetzes z.B. zu Asylthemen (GG §16a) oder Meinungs- und Zensurfreiheit (GG § 5) und Diskriminierungsfreiheit (GG §3), fordert die AfD?
Es ist tatsächlich an der Zeit, all diejenigen vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen, die unser Grundgesetz und andere Gesetze wie z.B. Dublin, Schengen, Recht auf freie Meinungsäußerung, Zensurfreiheit und andere Verwaltungsgesetze brechen und dadurch die freiheitlich, demokratische Grundordnung gefährden, wie sie im Grundgesetz festgelegt ist.
Aber wer macht denn so etwas? Sind es nur „völkische Dunkeldeutsche“, rechtsnationale, „Nazis in Nadelstreifen“? Oder ist es evtl. das „Pack“ oder andere friedliche Demonstranten aus der bürgerlichen Mitte (meist als „besorgte Bürger“ verunglimpft)? Oder muss man evtl. auch mal in die Richtung der etablierten Parteien und der Regierung schauen?
Kann es überhaupt sein, dass Regierungsparteien oder Regierungen sich nicht rechts- und verfassungskonform verhalten? Oder ist das evtl. nur eine „verrückte Verschwörungstheorie“? Fragen wir dazu doch einmal Experten, die es wirklich wissen müssen, z.B.:
- Horst Seehofer: Es ist eine Herrschaft des Unrechts
- Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts:
- Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D.:
- Noch nie war in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit. Das Rechtssystem ist in schwerwiegender Weise deformiert
- Prof. Dr. Schachtschneider (Staatsrechtler)
- Prof. Dr. Rupert Scholz (Verfassungsrechtler)
- Praktisch kein Flüchtling hat Anspruch auf Asyl in Deutschland
- „Es sind erhebliche Rechtsverstöße durch die Bundesregierung begangen worden“
Die Liste lässt sich lange fortsetzen und man fragt sich: haben wir jetzt nur „verrückte Verschwörungstheoretiker“ als Staatsrechtler und Verfassungsrichter, oder handelt es sich nicht eher um eine gelebte Verschwörungspraxis?
Wenn man für selbst für einfache Rechtsverstöße, wie z.B. Falschparken, vom Rechtsstaat verfolgt und bestraft wird, wieso dann nicht beim „erheblichen Rechtsverstößen“ oder gar beim Verfassungsbruch? Wieso ermittelt hier nicht die Polizei, die Kriminalämter oder der Verfassungsschutz, nach welchem die Regierungsparteien so gerne rufen?
Mehr Wahrheit, Kenntnis der Gesetzeslage und Rechtstreue würde hier weiterhelfen. Evtl. kann sich der Verfassungsschutz ja mal bei Herrn Prof. Schachtschneider beraten lassen, der vor kurzem eine Verfassungsklage zur Amtsenthebung der Bundesregierung eingereicht hat.